Verbraucherzentrale verzichtet auf Klage

Temu unterzeichnet Unterlassungserklärung

14.05.2024
Die Verbraucherzentrale hatte wegen manipulativen Designs und unklarer Preisgestaltung eine Abmahnung verschickt. Temu lenkt ein und hat die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Temu sieht in der Unterzeichnung der von Verbraucherschützern geforderten Unterlassungserklärung ein Signal für das Engagement in den deutschen Markt.
Temu sieht in der Unterzeichnung der von Verbraucherschützern geforderten Unterlassungserklärung ein Signal für das Engagement in den deutschen Markt.
Foto: Tada Images - shutterstock.com

Verbraucherschützer sehen vorerst von einer Klage gegen den chinesischen Onlinehändler Temu ab. "Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, am Dienstag. Die hinter Temu stehende Whaleco Technology Limited habe eine Unterlassungserklärung abgegeben. Deshalb könne ein Gerichtsprozess vermieden werden.

Ein Sprecher von Temu sagte auf Nachfrage: "Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland. Als relativer Neuling auf dem deutschen Markt suchen wir die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätzen ihr Feedback." Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeige das Engagement von Temu für den deutschen Markt. Ende April hatte die Verbraucherzentrale auch eine Abmahnung an Shein verschickt. Mit dem Einlenken von Temu wächst nun auch der Druck auf diesen chinesischen Anbieter.

Bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe

Die Verbraucherschützer hatten Temu Ende März abgemahnt und angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Der Vorwurf: Die Plattform verunsichere und übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs ("Dark Patterns"). Zu den monierten Punkten zählten unter anderem während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb".

Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es künftig nicht mehr geben. Laut Verbraucherzentrale muss bei Rabatten für Verbraucher erkennbar sein, worauf sich ein Preis bezieht, zum Beispiel durch Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, hieß es. Pop kündigte an, man werde im Blick behalten, ob sich der Online-Marktplatz an die Vereinbarungen halte. Bei einem erneuten Verstoß werde man eine Vertragsstrafe fordern. Der Verband hatte zuletzt auch die Plattform Shein abgemahnt.

"Temu setzt ständig neue Kaufanreize"

Bundesregierung und EinzelhandelEinzelhandel beobachten die Entwicklung von Online-Marktplätzen wie Temu und Shein mit Sorge. "Spiele, Glücksräder, Rabatt-Countdowns et cetera suggerieren unglaubliche Rabatte und Schnäppchen", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder kürzlich. "Temu setzt ständig neue Kaufanreize." Im Digitale Dienste-Gesetz der EU sei die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verboten worden. "Daher ist es wichtig, dass diese Regelungen jetzt auch durchgesetzt werden", so Rohleder. Top-Firmen der Branche Handel

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: "Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen."

HDE kritisert Wild-West-Mentalität fernöstlicher Anbieter

Bereits Anfang Mai hatte Tromp kritisert, dass Temu "Vorgaben für Preisangaben, Webseitengestaltung, Produktsicherheit, Umweltschutz oder Steuer- und Zollrecht nicht einhält. Das darf kein Dauerzustand sein. Wer hierzulande Waren anbietet, muss sich auch an alle Regeln halten. Das müssen die Behörden durchsetzen.“

Aufgrund der großen Masse an Lieferungen könnten die Behörden die Artikel bei der Einfuhr allerdings nicht ausreichend kontrollieren. Laut HDE kommen inzwischen rund 45 Prozent der online im Ausland bestellten Artikel aus China. Wenn sich hier nichts ändere, seien sich korrekt verhaltende Handelsunternehmen innerhalb der EU im Nachteil. Der HDE sieht dadurch den fairen Wettbewerb in Gefahr. (dpa/rs/pma)

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