Gericht

Entscheidung über Einziehung von Cyberbunker rechtmäßig

28.03.2024
Ein Cyberbunker in Rheinland-Pfalz diente für kriminelle Geschäfte im Darknet, bis die Täter aufflogen. Gegen die Einziehung des Bunkers wollte sich die ehemalige Besitzerin wehren - ohne Erfolg.

Der durch kriminelle Geschäfte bekannt gewordene Cyberbunker in Traben-Trarbach an der Mosel bleibt in Besitz des Landes Rheinland-Pfalz. Das Oberlandesgericht Koblenz wies eine Beschwerde der ehemaligen Eigentümerin ab und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Trier, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Die Entscheidung über die Einziehung des Cyberbunkers bleibe somit rechtskräftig.

Die Beschlagnahmung war rechtens.
Die Beschlagnahmung war rechtens.
Foto: MIND AND I - shutterstock.com

Der Cyberbunker war demnach bereits 2019 beschlagnahmt worden. Seit September vergangenen Jahres ist das Land Rheinland-Pfalz Eigentümer der Anlage. Vor einigen Jahren war der rund 5500 Quadratmeter große Bunker als illegales Rechenzentrum für millionenschwere kriminelle Geschäfte im Darknet aufgeflogen. In einem der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime wurden die Betreiber des Bunkers verurteilt.

Die Cyberbunker-Bande hatte Hunderte Server betrieben, über die fast 250 000 Straftaten abgewickelt wurden - Drogendeals, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte. Ende 2021 wurden sieben Männer und eine Frau vom Landgericht Trier wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung bis hin zu fünf Jahren und neun Monaten. (dpa/ad)

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