Rückenwind für laufende Verfahren: BGH stärkt Bundeskartellamt gegen Amazon den Rücken

"Amazon hat als Betreiber von zahlreichen nationalen Online-Marktplätzen weltweit und in Deutschland eine Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten und kann erheblichen Einfluss auf die Vertriebstätigkeit von Dritthändlern ausüben", begründet der BGH seine aktuelle Entscheidung.

"Amazon hat als Betreiber von zahlreichen nationalen Online-Marktplätzen weltweit und in Deutschland eine Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten und kann erheblichen Einfluss auf die Vertriebstätigkeit von Dritthändlern ausüben", begründet der BGH seine aktuelle Entscheidung.

Foto: nitpicker - shutterstock.com

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