IT-Planungsrat startet
Bund und Länder arbeiten jetzt bei IT zusammen
Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik und die Errichtung des IT-Planungsrates beschlossen. Damit wird die dritte und letzte der von der Föderalismuskommission II im März 2009 beschlossenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen IT umgesetzt. Bereits im August 2009 waren Artikel 91c des Grundgesetzes und das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder in Kraft getreten.
Die Föderalismuskommission II hatte in ihrer abschließenden Sitzung am 5. März 2009 ein neues System der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik beschlossen. Wichtige Eckpfeiler dieses Beschlusses wurden seitdem umgesetzt: Im August diesen Jahres hielt mit Artikel 91c des Grundgesetzes die Informationstechnik Einzug in die deutsche Verfassung. Wenig später trat das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder in Kraft.
Mit dem jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf wird diese Entwicklung abgeschlossen und die dritte und letzte von der Föderalismuskommission II beschlossene Maßnahme umgesetzt: der IT-Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes.
Mit dem IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft treten soll, wird der IT-Planungsrat als neues Steuerungsgremium der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik eingerichtet. Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern" und „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung" sowie deren Untergremien ab und tritt in deren Rechtsnachfolge ein.