SPD, Grüne und FDP planen 3G-Regeln für den Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder wer einen tagesaktuellen Test vorweist, soll künftig zur Arbeit gehen können. Auf Ungeimpfte kommen damit verschärfte Regeln zu. Einen Überblick gibt eine FAQ-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Viele wesentliche Fragen sind allerdings noch ungelöst.
Was ist geplant?
Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich künftig täglich auf Corona testen lassen müssen. Diese allgemeine 3G-Regel am Arbeitsplatz soll dabei helfen, die neue Pandemie-Welle zu brechen. Verankert werden soll die neue Vorgabe voraussichtlich im Bundes-Infektionsschutzgesetz. Sie soll durch die Wiedereinführung kostenloser Corona-"Bürgertests" flankiert werden.
Was genau ist zu den Tests geplant?
Bisher müssen Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Es gibt aber keine Testpflicht für Mitarbeiter. Künftig sollen nun tägliche Tests Voraussetzung für Ungeimpfte sein, damit sie zu ihrem Arbeitsplatz dürfen - oder für Arbeitnehmer, die nicht nachweisen wollen, ob sie geimpft oder genesen sind. Wer diese täglichen Tests finanziert, wenn Mitarbeiter nicht vor Arbeitsbeginn den künftig wieder kostenlosen "Bürgertests" machen, ist offen.
Offen ist auch, ob der Arbeitgeber zumindest zeitweise erfahren können soll, welche Beschäftigten geimpft sind. Bisher können nur Beschäftigte in Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind. Die Arbeitgeber hatten bereits ein Fragerecht für alle Branchen und Betriebe gefordert.
Was sind mögliche Folgen bei Verstößen?
Was passiert, wenn Beschäftigte einen täglichen Test verweigern oder nicht vorlegen - und dann nicht an den Arbeitsplatz können? Können sie dann freigestellt werden oder müssen sie andere Folgen befürchten? Das ist eine wesentliche Frage, die ebenfalls noch nicht gelöst ist. Offen ist auch, was passiert, wenn Arbeitgeber bei Kontrollen nicht die erforderlichen Unterlagen vorweisen können.
Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es für vorstellbar, dass diejenigen, die sich Tests verweigern, mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen. Die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.
Was fordern Arbeitgeber?
Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz sei nur mit einem Auskunftsrecht sinnvoll, betont Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Und: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. "Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten."
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), forderte, dass die Kosten für die Tests nicht auf die Firmen abgewälzt werden dürfen. "Ansonsten droht eine organisatorische und finanzielle Überforderung vieler Arbeitgeber." Die Tests müssten vom Staat bezahlt werden. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hofft darauf, dass es mit einer bundeseinheitlichen Regelung mehr Rechtssicherheit und Klarheit geben könnte. "Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Mitarbeiter", so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die bisherige Rechtslage sei verwirrend.
Was sagen Gewerkschaften?
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte, aufgrund der derzeit "eskalierenden Infektionslage" sei wirksamer Schutz vor Infektionen am Arbeitsplatz wichtiger denn je: "Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz hierfür ein wirksames Mittel sein. Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein."
Beschäftigte am Arbeitsplatz müssten bestmöglich vor Infektionen geschützt sein. Zugleich dürfe aber nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden. Der DGB lehne deshalb eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Corona-Impfstatus ab, so Hoffmann. "Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen."
Was ist mit einer 2G-Regel am Arbeitsplatz?
Das ist bisher nicht geplant. Rechtsanwalt Meyer hält die Umsetzung einer generellen 2G-Regelung am Arbeitsplatz in Deutschland für besonders schwierig. "Eine solche Regelung würde bedeuten, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten dürfte, wenn er von seinem Recht Gebrauch machen würde, sich nicht impfen zu lassen." Insofern würden mit 2G am Arbeitsplatz indirekt Beschäftigungsmöglichkeiten "gekappt", was in vielen Fällen unverhältnismäßig wäre. (dpa/pma)