Es gibt Benimm-Regeln am Arbeitsplatz, die muss man nicht erklären oder diskutieren. Niemand schreit seinen Vorgesetzten grundlos an, klaut Kollegen das Mittagessen aus dem Kühlschrank oder legt sich während eines wichtigen Termins schlafen und fühlt sich dabei im Recht. Doch bei der Etikette am Arbeitsplatz gibt es Grauzonen, die Unternehmen und Vorgesetzte unterschiedlich handhaben.
Vor allem, wenn man den Arbeitsplatz wechselt, muss man sich erst einmal zurechtfinden. Am einfachsten wäre es, nach der Handhabung zu fragen, doch viele fühlen sich nicht wohl damit, ihren Vorgesetzten mit solchen Fragen zu konfrontieren. Das Karriereportal Careerbuilder hat sich einiger dieser kniffligen Benimmfragen angenommen und Karriere-Experten um eine Einschätzung gebeten.
1. Darf ich früher als mein Chef nach Hause gehen? Diese Frage stellen sich viele, die neu in eine Abteilung kommen, in der lange Arbeitstage an der Tagesordnung sind. Eigentlich möchte man gern Einsatz beweisen und nicht als einer der ersten das Büro verlassen. Doch muss man wirklich bleiben, wenn der Chef jeden Abend bis 21 Uhr arbeitet? Nein, deshalb muss man keine Überstunden machen.
Experten raten, sich nicht einfach davonzuschleichen, sondern sich vom Vorgesetzten zu verabschieden. Wer die Möglichkeit dazu hat, kann natürlich vor seinem Abschied noch einmal nachfragen, ob er den Vorgesetzten bei etwas unterstützen kann. Wer allerdings vor dem Ende seines regulären Arbeitstages aufbrechen möchte, sollte das frühzeitig ankündigen und im Falle eines kurzfristigen Aufbruchs erklären.
2. Darf ich vom Firmentelefon aus private Telefongespräche führen? Diese Frage regeln häufig Betriebsvereinbarungen. Doch gerade wenn man in einem Großraumbüro arbeitet, sollte man seine Kollegen nicht mit langen Privatgesprächen von der Arbeit abhalten. Deshalb raten Experten, solche Telefonate kurz zu halten. Wer länger telefonieren muss, zieht sich dafür besser mit dem Handy in ein leeres Büro oder einen leeren Konferenzraum zurück oder geht kurz vor die Tür.
3. Darf ich meinen Vorgesetzten verbessern? Das hängt stark vom Fehler, dem Verhältnis zum Chef und der Situation ab. Kleine Fehler ohne Konsequenzen sollte man übergehen. Passiert dem Vorgesetzten allerdings während einer Präsentation oder im Gespräch mit einem Kunden ein größerer Fehler, sollte man ihm diskret eine Notiz zuschieben - wenn das möglich ist. Ist es das nicht, sollte man den Chef in einer Pause oder direkt nach dem Meeting auf den Fehler ansprechen, raten die Experten im Careerbuilder-Beitrag.
4. Muss ich das Essen auf Geschäftsreisen bezahlen? Vor der ersten Geschäftsreise beim neuen Arbeitgeber sollte man sich genau erkundigen, wer die Kosten für Restaurantbesuche übernimmt und ob man zum Beispiel auch auf Kosten des Unternehmens für andere Personen zahlen darf oder sogar soll, so die Empfehlung der Experten im Careerbuilder-Beitrag. Entweder fragt man hierzu den Vorgesetzten, die Assistentin oder man erkundigt sich im Personalbereich, ob es im Unternehmen entsprechende Richtlinien gibt.
5. Muss ich bei Facebook die Freundschaftanfrage meines Chefs annehmen oder ihm selbst eine Anfrage schicken? Karriereexperten raten, hier einfach abzuwarten, wie der Vorgesetzte sich auf Facebook verhält. Schickt er eine Freundschaftsanfrage und man fühlt sich wohl damit, nimmt man an. Alternativ könnte man den Vorgesetzten als Kontakt bestätigen, aber einer Liste zuteilen, die keine persönlichen Einträge und Fotos zu sehen bekommt.
Wer auch das nicht möchte, könnte sich höflich für die Anfrage bedanken und darauf verweisen, dass man Facebook ausschließlich privat nutzt. Anschließend fügt man den Chef bei Xing oder Linkedin zu den eigenen Kontakten hinzu.
Nicht nur der direkte Kontakt zum Vorgesetzten stellt einen vor knifflige Benimmfragen. Auch neue Technologien bringen ihre Nutzer in Situationen, in denen man häufig auf sein Feingefühl vertrauen muss, denn eine Etikette ist hier noch nicht etabliert. In den folgenden zwei Artikeln zeigen wir, welche Benimmregeln man beim Umgang mit Smartphones und E-Mails beachten sollte: