Im Song "Bück Dich hoch" der Hamburger Band Deichkind heißt es unter anderem: "Bück dich hoch! Sonst wirst du ausgesiebt! Bück dich hoch! Mach dich beim Chef beliebt! Bück dich hoch! Auch wenn es dich verbiegt!" Ein Angestellter aus NRW hat auf seinem Facebook-Profil auf das Musikvideo zum Song verlinkt und den Profileintrag mit dem folgenden Kommentar versehen: "Bück dich hoch!!! Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends", zitiert die Wirtschaftswoche aus seinem Facebook-Eintrag.
Der Arbeitgeber kündigte dem Mann mit der Begründung, dass ihm eine menschenverachtende Ausbeutung der Beschäftigten ohne Rücksicht auf deren Gesundheit sowie rechtswidrige Arbeitsbedingungen unterstellt worden sei. Auch wenn solche Kündigungen wegen Facebook-Einträgen laut Wiwo in den allermeisten Fällen unwirksam sind - es gibt sie und sie zeigen, dass Unternehmen die Social Media-Aktivitäten ihrer Angestellten sehr wohl verfolgen. Die Berater beim IT-Marktforschungsunternehmen Gartner prognostizieren, dass bis zum Jahr 2015 sechs von zehn Firmen ein Monitoring für externe Social Media-Plattformen etabliert haben werden.
"Auf Facebook & Co. ist also genau hinschauen angesagt", heißt es in einem Facebook-Ratgeber auf der Internetseite der IG Metall. Die Gewerkschaft weist auf einige Risiken rund um Facebook hin und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dem sozialen Netzwerk:
1. Einstellungen regelmäßig kontrollieren: Facebook ändert immer wieder etwas an den Privateinstellungen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man die Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig kontrollieren. Nutzt man seit kurzem die Chronik, sollte man zum Beispiel die Sichtbarkeit älterer Beiträge prüfen und - wenn man das möchte - auf Freunde beschränken. Wie das funktioniert, erläutert dieser Blogeintrag.
2. Weniger ist mehr: Bevor man einen Gedanken postet, sollte man sich immer kurz überlegen, ob auch andere diesen Gedanken lesen sollen. Und ob das auch in einem Monat oder einem Jahr noch so ist.
3. Aufräumen: Regelmäßig sollte man sich seine Pinnwand ansehen und unerwünschte Inhalte löschen. Haben Freunde oder Kollegen einen zum Beispiel auf einem Partybild markiert, kann man die Markierung entfernen, damit das Bild nicht mehr in der eigenen Chronik auftaucht.
Profilangaben und Kontakllisten
4. Vorsicht bei Beruflichem: "Wer nach Feierabend auf Facebook über den Chef herzieht oder Produktinformationen und Betriebsgeheimnisse postet, riskiert den Job", heißt es bei der IG Metall. Auch wenn solche Kündigungen wegen Facebook-Einträgen laut Wiwo in den allermeisten unwirksam sind, Ärger gibt es und den kann man sich ersparen. Angestellte sollten sich erkundigen, ob es bei ihrem Arbeitgeber Social Media Guidelines gibt und sich diese genau ansehen. Meist klären diese Richtlinien, wie Angestellte sich in den sozialen Netzwerken verhalten sollten, wenn es um berufliche Themen geht.
5. Profilangaben: Wer seine persönlichen Daten nicht preisgeben möchte, sollte die entsprechenden Angaben bei Facebook und Co. auf das Nötigste beschränken. Idealerweise hinterlegt man Geburtstag, Adresse und Handynummer erst gar nicht.
6. Kontaktlisten nutzen: Um sicherzustellen, welche Kontakte was sehen dürfen, sollte man die Einteilung in Listen nutzen, die Facebook anbietet. Bei Bedarf kann man hier auch neue Listen - zum Beispiel Kunden - anlegen. So lässt sich besser steuern, wer welche Inhalte sehen kann. Geht es zum Beispiel um etwas rein Privates, kann man diese Info nur für Freunde und Familie veröffentlichen und die übrigen Kontakte außen vor lassen.
7. Suchmaschinen: Eine wichtige Einstellung der Privatsphäre auf Facebook betrifft die Suchmaschinen. Nimmt man sie nicht vor, erscheinen zum Beispiel Kommentare zu Facebook-Einträgen oder Bildern in der Google-Suche, wenn man den Namen des Verfassers eingibt. Die Suchmaschinenergebnisse verhindert man so: Unter "Privatsphäre-Einstellungen" bei "Werbeanzeigen..." auf "Einstellungen bearbeiten" klicken. Dann bei "Öffentliche Suche" wieder auf "Einstellungen bearbeiten". Schließlich den Haken bei "Öffentliche Suche aktivieren" entfernen.
Apps den Zugriff auf Daten verbieten
8. Datenhungrige Apps stoppen: Mit ein paar Klicks lässt sich unterbinden, dass Apps auf die Daten von Facebook-Nutzern zugreifen. Denn in den Privatsphäre-Einstellungen kann man genau festlegen, auf welche Art von Information man Apps den Zugriff erlauben möchte und auf welche nicht. Dafür klickt man bei "Werbeanzeigen, Anwendungen und Webseiten" auf "Einstellungen bearbeiten". Dann klickt man noch einmal bei "Wie Nutzer deine Informationen an Anwendungen weitergeben, die sie nutzen". In der großen Übersicht entfernt man alle Haken und klickt dann auf "Änderungen speichern".
Der Mann, dem wegen seines Facebook-Eintrags zu "Bück Dich hoch" von Deichkind gekündigt wurde, hat gegen seine Kündigung geklagt. Zu einer Verhandlung kam es jedoch nicht, da die Parteien sich außergerichtlich einigten. Ob das Lied als Satire oder Beleidigung zu werten ist und die Kündigung rechtens war, könne so leider nicht geklärt werden, heißt es bei der Wirtschaftswoche. Mittlerweile gibt es bereits einige Beispiele, in denen die Facebook-Äußerungen von Angestellten aus Deutschland Gerichte beschäftigt haben.