Bartmann geht davon aus, dass die ersten Ärzte in den Testregionen bis zum Mai mit elektronischen Heilberufeausweisen ausgestattet sein werden. Laut Plänen des beauftragten Unternehmens gematik beginnen die Testregionen Schleswig-Holstein und Sachsen mit dem elektronischen Rezept, der ersten Pflichtanwendung der Gesundheitskarte. Das E-Rezept werde zunächst offline auf der Karte abgespeichert. Um es zu unterschreiben, brauchen die Ärzte ihren Heilberufsausweis. „Wir wollen uns mit dem Arztausweis von der elektronischen Gesundheitskarte ein wenig absetzen“, betonte Bartmann.
„Mit Hilfe der qualifizierten Signatur können wir den Ärzten elektronische Arztbriefe anbieten.“ Möglich werden elektronische Ein- und Überweisungen sowie ein elektronischer Datenaustausch in Ärztenetzen. „Natürlich kann dann für niedergelassene Ärzte auch die Abrechnung mit der KV vollständig papierlos erfolgen. Für alle diese Anwendungen brauchen wir die E-Card nicht, wohl aber den elektronischen Heilberufeausweis.“