Nach gescheitertem Großprojekt

Alle Elena-Daten jetzt gelöscht

27.04.2012 von Johannes Klostermeier
Der Elektronische Einkommensnachweis sollte Bürokratie abbauen und Meldeverfahren automatisieren. Nach dem Stopp im Juli wurden jetzt alle Daten auch physikalisch gelöscht.

Der „Elektronische Einkommensnachweis" (Elena) sollte die Wirtschaft entlasten und Verwaltungskosten senken. Eigentlich sollten mit dem System in Deutschland ab 2012 Einkommensnachweise elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Mit dem im Frühjahr 2009 beschlossenen Elena-Verfahrensgesetz wurde nach langer Diskussion eines der größten Datenverarbeitungsvorhaben im Sozialbereich gesetzlich geregelt.

Meldet Vollzug: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.

Seit Anfang 2010 wurden in der ersten Phase bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im Elena-Verfahren gespeichert. Nun wurden nach dem Stopp im Juli vergangenen Jahres alle Daten gelöscht. Das meldete jetzt der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Sämtliche personenbezogene Daten gelöscht

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wie sein Titel korrekt lautet, habe sich nach dem Stopp des Verfahrens davon überzeugt, „dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren", schreibt Schaar auf seiner Website.

Bereits nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 seien bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet worden, schreibt Schaar weiter.

Nur das Logo bleibt von dem ambitionierten IT-Großprojekt Elena.
Foto: Deutsche Rentenversicherung Bund

Der Bundesdatenschutzbeauftragte verwaltete nach eigenen Angaben den sogenannten Datenbankhauptschlüssel. Damit galten zwar die Elena-Daten juristisch bereits als gelöscht – gleichwohl hätten sich alle am Verfahren Beteiligten darauf verständigt, die Daten auch physikalisch zu löschen, auch wenn keine Möglichkeit der Entschlüsselung mehr bestanden hätte.

Daten auch physikalisch nicht mehr vorhanden

Zu diesem Zweck habe man Verfahren entwickelt, „die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse" entsprächen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen. Schaar: „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte sich jetzt davon überzeugen, dass die Löschung der Elena-Daten erfolgreich durchgeführt wurde und diese auch physikalisch nicht mehr vorhanden sind."

Auf der Website www.das-elena-verfahren.de findet sich jetzt der Hinweis: "Bisher wurde auf dieser Seite das Elena-Verfahren beschrieben und erläutert. Diese (alten) Inhalte finden Sie nun im Archiv. Schwerpunkt der Website sind nun die Einstellung des ELENA-Verfahrens und die Löschung der Daten."

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.