58 Prozent der Anwenderunternehmen setzen derzeit das Concurrent-User-Model als Lizenz-Modell ein. Hier zahlen sie eine gleich bleibende Nutzungsgebühr, die davon abhängt, wie viele User parallel mit einer Software arbeiten. Die Akzeptanz dieser Berechnungs-Methode hat seit dem vergangenen Jahr um fünf Prozentpunkte auf 58 Prozent zugelegt. Daneben fallen andere Methoden wie die Berechnung von Einzelplatz- oder Netzwerk-Lizenzen deutlich ab.
Anbieter bevorzugen Einzelplatzabrechnung
Im Gegensatz dazu bevorzugen 48 Prozent der Software-Anbieter die Abrechnung von Lizenz-Gebühren nach dem Einzelplatz-Modell und nur 38 Prozent die Abrechnung nach dem Concurrent-User-Model. Weiter zeigt die Untersuchung, dass die rückwirkende Abrechnung der Software-Nutzung nach dem "Subscription-based Licencing" bei den Software-Anbietern über Jahresfrist an Attraktivität verloren hat.
Boten im Jahr 2005 noch 40 Prozent der Befragten dieses Modell an, waren es 2006 nur noch 32 Prozent. Trotz dieser Delle gehen 49 Prozent der Software-Verkäufer davon aus, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre die rückwirkende Berechnung ihr bevorzugtes Preis-Modell sein wird.
Lizenz-Vermessung reduziert Betriebskosten
Der aktuellen Umfrage zufolge glauben 75 Prozent der Lizenz-Nehmer, dass sie korrekt lizenziert sind und Compliance-Anforderungen vollständig erfüllen. Das bedeutet im Vergleich zum Jahr zuvor einen Anstieg um 32 Prozent. Das überrascht, denn 56 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie eingesetzte Software-Lizenzen entweder manuell oder gar nicht vermessen. Im Vergleich zur Vorjahresumfrage bedeutet das einen nur minimalen Rückgang um zwei Prozent.
55 Prozent der Befragten erklärten, dass sie die eingesetzten Lizenzen künftig genau zählen wollen, um die Lizenzvereinbarungen mit dem Software-Lieferanten einzuhalten. 28 Prozent erwarten, dass durch eine genaue Vermessung die Kosten für den Betrieb der Software sinken.
Nachforderungen ausschließen
Dabei ist eine genaue Überprüfung von Software-Lizenzen im Unternehmen in jedem Fall sinnvoll. Anwender können gegenüber den Anbietern beispielsweise durch Audits nachweisen, dass sie nicht unterlizenziert sind und so Nachforderungen ausschließen. Umgekehrt kann sich auch für Unternehmen eine exakte Vermessung rechnen. Sind sie nämlich überlizenziert, gibt es Geld zurück.
Im Rahmen der Studie "Key Trends in Software Pricing and Licensing. A Survey of Software Industry Executives and their Enterprise Customers" wurden 487 Software-Verkäufer sowie 211 Manager aus Anwenderunternehmen befragt. 55 Prozent kamen aus kleineren Unternehmen mit weniger als 100 Millionen US-Dollar Jahresumsatz, 21 Prozent aus mittelgroßen Unternehmen (Jahresumsatz zwischen 100 Millionen bis zu einer Milliarde US-Dollar) und 24 Prozent aus Konzernen mit mehr als einer Milliarde US-Dollar Umsatz.