Paragraf 34f GewO (Gewerbeordnung) nennt sich die Regel, nach der Finanzanlagenvermittler im Fondsvertrieb ihre Beratung besser dokumentieren müssen. Anfang 2013 trat die rechtliche Neuerung in Kraft, derzufolge Berater beispielsweise Kenntnisse, Erfahrungen und finanzielle Verhältnisse des Kunden umfangreicher erfassen müssen.
Die Alte Leipziger Trust aus Oberursel reagiert mit dem Einsatz einer neuen Beratungs-Software auf die Compliance-Vorgabe. Tools des Dienstleisters Vwd Group (Vereinigte Wirtschaftsdienste), Frankfurt/M., sollen das Kundengespräch strukturieren und protokollieren.
Zunächst werden etwa 250 Vertriebspartner der Alte Leipziger Lebensversicherung mit der Vwd Sales Process Solutions Insurance-Lösung arbeiten. Sie reichen ihr Geschäft über die Fondsgesellschaft im Alte Leipziger-Hallesche Konzern ein. Der Versicherer wollte eine IT-gestützte statt einer manuellen Lösung, um die Fehleranfälligkeit zu senken.
Nach den Worten von Peter P. Haueter, Sprecher der Geschäftsführung der Alte Leipziger Trust, hat die Versicherung die Software durch Wirth-Rechtsanwälte überprüfen und zertifizieren lassen. Die Alte Leipziger verspricht sich davon einen Wettbewerbsvorteil. Das Unternehmen versteht das Testat der Rechtsanwälte als Werbemittel, das den Fondsabsatz steigern und neue Vertriebswege erschließen soll.
Bisher allerdings erfüllt Software zur Unterstützung von Beratungsgesprächen solche Ziele kaum. Der Schweizer Marktforscher Myprivatebanking Research hat im März dieses Jahres zehn mobile Apps für die Vermögensberatung untersucht. Urteil der Tester: die Apps sind noch nicht ausgereift.
Der Alte Leipziger - Hallesche Konzern mit Sitz in Oberursel (Taunus) beschäftigt gut 2.800 Mitarbeiter und setzt circa 3,4 Milliarden Euro um. Seine Schwerpunkte liegen bei den Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen.