Geklagt hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit Sitz in Frankfurt, der das Urteil am Dienstag ins Internet stellte. Die Richter werteten die Zahlungen als unlauteren Wettbewerb und als Verstoß gegen die geltende Buchpreisbindung.
Danach müssen Bücher bei Händlern in Deutschland überall gleich viel kosten, damit kein Preiswettbewerb entsteht. Amazon zahlte dem Förderverein eines Berliner Gymnasiums eine Provision, wenn Eltern nötige Schulbücher bei dem Portal kauften. Die Richter gingen davon aus, dass sich Eltern regelmäßig für eine Bestellung bei Amazon entscheiden, wenn damit auch der Förderverein profitiert.
Damit trete der Wettbewerb ein, den die Preisbindung verhindern solle, heißt es in der Entscheidung vom 7. Juli. Zudem entstehe ein sozialer Druck für Eltern und Kinder, Bücher bei Amazon zu kaufen und nicht bei einem anderen Händler. Amazon war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rs)