Amazon habe mitgeteilt, "die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen", teilte das Kartellamt mit. Danach hatte das Unternehmen von seinen Handelspartnern bislang verlangt, jeweils den günstigsten Preis bei Amazon anzusetzen. Die Anbieter durften ihre Ware also auf keiner Plattform günstiger anbieten.
Den Angaben zufolge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für manche Händler bereits geändert worden. Das Bundeskartellamt hatte die Klausel näher unter die Lupe genommen, da sie möglicherweise gegen das allgemeine Kartellverbot verstößt. Nun werde geprüft, ob die Änderungen "nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen", um die Untersuchung einzustellen, sagte Andreas Mundt, Präsident der Behörde. Um die Untersuchung zu beenden, müsse aber eine "Wiederholungsgefahr" ausgeschlossen werden. (dpa/tö)