Apple wird Entwickler von Anwendungen nicht im ursprünglich geplanten Umfang mit einer "Kerntechnologiegebühr" zur Kasse bitten. Nach Kritik aus der Entwicklergemeinschaft führt Apple jetzt mehrere Ausnahmen ein, bei denen diese Grundgebühr nicht mehr fällig wird oder niedriger als zunächstgeplant ausfällt.
Neben Apple-Wettbewerbern wie Spotify hatten sich vor allem Anbieter von kostenlosen Apps über die neue Gebühr nach der von der EU erzwungenen Öffnung des App-Marktes für das iPhone beschwert. Außerdem hatte die EU-Kommission erklärt, die Gebühren von Apple zu überprüfen.
"Core Technology Fee" kann teuer werden
Mir den im Januar verkündeten Geschäftsbedingungen legte Apple die "Core Technology Fee" für App-Entwickler auf 50 Euro-Cent für jede App-Installation pro Jahr fest, sobald eine Schwelle von einer Million Installationen überschritten ist.
Bei Anbietern von erfolgreichen Kostenlos-Apps hätte dies zu einer Belastung von mehreren zehntausend Euro im Monat führen können, ohne dass den Gebühren auch Einnahmen entgegenstehen, rechnete der in der Entwicklerszene bekannte Programmierer Steve Troughton-Smith in einem Beitrag auf Mastodon vor. Daniel Ek, Chef von Spotify, kritisierte die neue Gebühr im Kontext der Neuordnung des App-Geschäfts wegen der EU-Regeln als "Erpressung".
Nach den nun verkündeten neuen Spielregeln von Apple müssen künftig nicht-kommerzielle Entwickler, die keinerlei Einnahmen erzielen, von sofort an keine "Kerntechnologiegebühr" mehr zahlen. Das bedeute, dass Studenten, Hobbyisten und andere Entwickler, die kostenlose Apps ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht anbieten und die keine globalen Geschäftseinnahmen haben, von der Gebühr befreit würden.
Erleichterungen für kleinere App-Anbieter
Apple geht obendrein auf kleinere kommerzielle App-Anbieter zu. Entwicklern, deren App noch nie die Schwelle von einer Million Erstinstallationen pro Jahr überschritten hat, gewährt Apple nun "eine dreijährige Anlaufzeit für die Zahlung der Kerntechnologiegebühr". Innerhalb dieses Zeitraums muss ein Entwickler das Entgelt nicht zahlen, solange sein Gesamtumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.
Wächst der Umsatz in den drei Jahren auf 10 bis 50 Millionen Euro an, muss der Entwickler die Kerntechnologiegebühr zahlen. Allerdings gilt dann eine Obergrenze von einer Million Euro pro Jahr. Überschreitet der Umsatz in diesem Zeitraum die Schwelle von 50 Millionen Euro, wird der App-Anbieter voll zur Kasse gebeten.
Neuregelungen gelten auch für iPadOS
Im Windschatten der Erleichterungen hat Apple anderswo aber die Daumenschrauben angezogen: So sollen dem letzten Absatz in den Neuregelungen zufolge die neuen Regeln nun auch für Entwickler von Apps für das iPadOS gelten.
In der Vergangenheit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus dem App Store von Apple installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben durch das neue EU-Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) müssen inzwischen aber große und dominante Anbieter, sogenannte "Gatekeeper", App Stores anderer Anbieter zulassen. Dazu gehört auch Apple. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Zwangsöffnung auch auf den iPad ausgedehnt. Die neuen Vorgaben für das iPad will Apple bis zum Herbst umsetzen. (dpa/rs/pma)