Das hat das Sozialgericht München am 5. August 2019 mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Home Office nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte (Az.: S 40 U 227/18).
Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil vom 4. Juli 2019 ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rw)