Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Kläger am Dienstag aus Arbeitsanweisungen von Audi an ihn mit Formulierungen wie: "Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in". Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.
Richter Christoph Hellerbrand stellte klar, dass seine Kammer kein Grundsatzurteil fällen werde. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: "Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden", sagte er dem VW-Mitarbeiter.
Audi führte den Leitfaden im März 2021 ein und erklärte, das Unternehmen wolle "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen". In allen internen und externen Schreiben des Unternehmens seien gendersensible Formulierungen notwendig. Dazu dienten neutrale Formulierungen ("Führungskraft" statt "Chef") oder der sogenannte Gender Gap, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet ("Mitarbeiter_innen").
Klägeranwalt Dirk Giesen sagte, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber "er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache". Audi solle ihm keine E-Mails, E-Mail-Anhänge und Anweisungen mit Vorgabe des Gender Gaps mehr schicken. Der Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: "Der Gender Gap muss weg." Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Ideologie ablehnt. (dpa/rs)