Dazu haben die Partner ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Gemeinsam wollen sie in kurzer Zeit eine beachtliche Zahl an Ladestationen errichten und so die Langstreckentauglichkeit der Elektromobilität deutlich erhöhen - ein wichtiger Schritt, um sie im Massenmarkt zu etablieren.
Die geplante Infrastruktur soll eine Ladeleistung von bis zu 350 kW unterstützen und somit ein wesentlich schnelleres Laden als derzeitige Schnellladenetze ermöglichen. Der Aufbau beginnt in 2017 und im ersten Schritt sind ca. 400 Standorte in Europa geplant. Bis 2020 sollen Kunden Zugang zu Tausenden von Hochleistungsladepunkten haben. Die Ladestationen an Autobahnen und hoch frequentierten Durchgangsstraßen sollen öffentlich zugänglich sein und damit das elektrische Fahren über längere Strecken ermöglichen. Das Laden soll so weiterentwickelt werden, dass es in Zukunft ähnlich bequem funktioniert wie herkömmliches Tanken.
Das Ladenetz soll auf dem Combined Charging System (CCS) Standard basieren und die bestehenden technischen Standards des AC- und DC-Ladens auf die nächste Leistungsstufe gehoben werden, so dass die geplante Infrastruktur DC-Schnellladen mit einer Kapazität von bis zu 350 kW ermöglicht.
Für diese Leistung ausgelegte Fahrzeuge können dann im Vergleich zu heutigen Elektrofahrzeugen in einem Bruchteil der Zeit geladen werden. Alle Fahrzeuge, die mit dem CCS Standard ausgerüstet sind, sollen markenunabhängig das Ladenetz nutzen können. Dies soll helfen, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen in Europa deutlich zu erhöhen.
Mit den geplanten Investitionen in den Aufbau des Netzes unterstreichen die beteiligten Automobilhersteller ihre Überzeugung von der Elektromobilität. Die Gründungspartner BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und der Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche wollen sich zu gleichen Teilen an dem Joint Venture beteiligen. Weitere Automobilhersteller sind eingeladen, sich an dem Ladenetz zu beteiligen und zu bequemen Ladelösungen beizutragen. Darüber hinaus ist das Joint Venture offen für die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern.
Die Gründung des Joint Ventures steht noch unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung eines Joint Venture Vertrages und der Fusionsfreigabe in verschiedenen Jurisdiktionen. (rs)