Bereits seit rund eineinhalb Jahren fordern Branchenkenner, Lösungen zur E-Vergabe der öffentlichen Verwaltung müssten mit einheitlichen Schnittstellen ausgestattet und die Hardware plattformübergreifend nutzbar sein. Im Laufe der Debatte fiel der Vorwurf der Diskriminierung.
Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums, will davon nichts wissen. "Öffentliche Auftraggeber können die Kommunikationsmittel zur Vergabe öffentlicher Aufträge frei wählen. Diskriminierend und angreifbar ist die Wahl nur, wenn die erforderliche Software nicht allgemein verbreitet und zugänglich ist", sagt er.
Davon könne aber bei Windows-Betriebssystemen keine Rede sein.
Die Kritik zeigt dennoch Wirkung, denn das BMI "hofft" nach eigenen Worten, "in 2008" auch Bieter-Clients unter Unix-Derivaten bereitstellen zu können.
Gesamtprojektleiter Jörg Funk spezifiziert: "Im Frühjahr erwarten wir eine neue Version der von uns eingesetzten, marktgängigen Signatur-Software. Die zertifizierte Open-Limit-Lösung Signcubes ist dann Linux- und unix-konform."
Der Berliner Anwalt Michael Schinagl hatte sich Anfang November für einen Mandanten über die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der E-Vergabe erkundigt und die Diskussion angestoßen, weil er die aktuelle Praxis für angreifbar hält.