Der Bundesrat hat am Freitag das E-Government-Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, durch Änderung zahlreicher anderer Gesetze die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern.
Das Gesetz verpflichtet alle Bundesbehörden, bis Mitte 2014 De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten und setzt De-Mail als Standard für die digitale Kommunikation in den Verwaltungen. Die eigenhändige Unterschrift auf einem Blatt Papier kann auch durch die Einbindung der Online-Ausweisfunktion des neuen elektronischen Personalausweises ersetzt werden.
Durch die Änderungen können Bund, Länder und Kommunen elektronische Verwaltungsdienste anbieten, wodurch sich viele Bürger in Zukunft den Gang zum Amt sparen können. Privatleute können etwa schriftliche Kündigungen, Versicherungsabschlüsse und die Unterschrift unter dem Mietvertrag digital leisten. So ist es auf der neuen, rechtlichen Basis künftig auch möglich, einen Hauskauf komplett digital per De-Mail abzuwickeln – inklusive der gesamten Korrespondenz mit Makler, Notar und Grundbuchamt.
Das E-Government-Gesetz wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten - mit ein paar Ausnahmen:
Am 1. Juli 2014 tritt in Kraft:
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die Pflicht der Behörden von Bund und Ländern, elektronische Dokumente anzunehmen, auch dann, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind („Pflicht zur Zugangseröffnung"").
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in der Verwaltung des Bundes die Möglichkeit, De-Mail zum Ersatz der Schriftform einzusetzen. Die Möglichkeit, Online-Formulare in Verbindung mit dem elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises zum Ersatz der Schriftform zu nutzen, besteht aber bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes.
Am 1. Januar 2015:
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die Pflicht der Bundesbehörden, die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach dem Personalausweisgesetz zu ermöglichen und dafür die auf Seiten der Behörden notwendige Infrastruktur bereitzustellen (z.B. Erwerb von sogenannten Berechtigungszertifikaten nach dem Personalausweisgesetz).
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die sich aus Artikel 1 § 14 des Gesetzes ergebenden Pflichten der Behörden von Bund und Ländern zur Georeferenzierung
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ein Kalenderjahr nach der Aufnahme des Betriebs des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden: die Pflicht für Bundesbehörden, per De-Mail erreichbar zu sein.
Ab 2020 Pflicht: Akten elektronisch führen
Am 1. Januar 2020:
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die Pflicht für Bundesbehörden, ihre Akten elektronisch zu führen. Die Behörden des Bundes betreffenden Regelungen zum sogenannten ersetzenden Scannen und zur Akteneinsicht treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger hat die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes im Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Als Berichterstatter für E-Government im Innenausschuss des Bundestages war Binninger sowohl an der Ausarbeitung des De-Mail-Gesetzes als auch beim E-Government-Gesetz federführend beteiligt.
Binninger sagte: „Damit ist jetzt der Weg für die einfache und verbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung frei. Nach dem 2010 eingeführten neuen elektronischen Personalausweis und dem 2011 verabschiedeten De-Mail-Gesetz sei das E-Government-Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer digitalen Raumordnung, so Binninger weiter.
Jetzt liege es an der Verwaltung, solche elektronische Dienste auch einzuführen und anzubieten, sagte der Bundestagsabgeordnete mit Blick auf Kommunal- und Landesbehörden. Das E-Government-Gesetz schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen, dass die Verwaltung den Ausbau von E-Government-Angeboten voranbringen kann.
Streit zwischen E-Postbrief und De-Mail damit beendet
„Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes ist aus unserer Sicht ein deutlich positives Signal“, erklärte Hans Szymanski, Vorstandssprecher der Francotyp-Postalia Holding, deren Tochterunternehmen Mentana-Claimsoft im März 2012 als erster De-Mail-Anbieter zertifiziert wurde. „Es bedeutet vor allen Dingen einen großen Schritt in Sachen Verwaltungsmodernisierung und hilft Kommunen und Behörden dabei, ihre Bürokratie zu minimieren. Viele Abläufe lassen sich per De-Mail schlichtweg schneller und günstiger erledigen als auf dem klassischen Postweg“, sagte Szymanski weiter.
1&1 Vorstand (Gmx und Web.de) Jan Oetjen freut sich ebenfalls öffentlich. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist damit auch ein alter Streit final beendet – nämlich der zwischen De-Mail und dem E-Postbrief. Jetzt ist klar: De-Mail ist aktuell offiziell der einzige verbindliche Standard für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden."
Unternehmen erhielten nun die nötige Zukunftssicherheit, dass sie mit Investitionen in De-Mail auf den richtigen Standard setzen. „Es ist daher zu erwarten, dass das E-Government-Gesetz sich als Katalysator für den De-Mail Einstieg von Unternehmen auswirken wird."
Zuletzt sagt Oetjen noch einen Satz in Richtung Deutsche Post: „Wir würden es begrüßen, wenn sie in den Kreis der De-Mail Anbieter zurückkehrt. Bürger, Unternehmen und Behörden würden sich freuen, wenn alle Anbieter an einem Strang ziehen."
Wasser in den Wein gießt hingegen die Internetpost AG in Hinblick auf den Einsatz der De-Mail. Zwar konzediert man auch hier, dass sich vor allem Unternehmen und Behörden von der De-Mail versprechen, einfacher, schneller und preiswerter Geschäfte per Internet in rechtlich sicherer Form abwickeln zu können. Doch sehe die Wirklichkeit der Akzeptanz von De-Mail - gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des De-Mail-Gesetzes - anders aus.
Praxistest: Firmen und Behörden antworten nicht auf De-Mail-Anfragen
Die Internetpost AG hat überprüft (PDF), wie es derzeit um De-Mail steht, und per De-Mail Auskunftsanfragen an Unternehmen und Behörden gesendet, die sich am De-Mail-System beteiligen. Das Ergebnis war nicht beeindruckend: 75 Prozent der angeschriebenen Empfänger schafften es laut Tester nicht, innerhalb von einer Woche eine Antwort zu senden. Die geringe Antwortquote auf Unternehmensseite lasse darauf schließen, dass bislang überzeugende digitale Angebote, die De-Mail erfordern, fehlen.
Kommentar von Andreas Schumann von der Internetpost: „Bislang scheint kaum jemand die Möglichkeiten von De-Mail ernst zu nehmen. Zwar wollen alle gerne schnell, preiswert und einfach rechtssichere Nachrichten versenden - doch darauf eingestellt hat sich kaum jemand. Nicht einmal auf Seiten von Wirtschaft und Behörden.“
Die Provider der De-Mail haben bisher keine aussagekräftigen Nutzerzahlen bekannt gegeben. Hochrechnung von Schumann zufolge haben sich bislang rund 120.000 Nutzer für De-Mail registriert und freigeschaltet. Rund 90 Unternehmen und Institutionen sind mit einer De-Mail-Adresse im öffentlichen Adressverzeichnis aufgeführt.
Spannende Frage: Was macht jetzt die Deutsche Post?
Von der Deutschen Post erwarten Beobachter, dass sie jetzt doch noch ein eigenes De-Mail-Angebot ergänzend zur E-Post machen werden. Bis zuletzt hat man hier versucht, das eigene Produkt durch den Gesetzgeber mit derselben Anerkennung wie De-Mail als gleichrangiges Kommunikationsmittel durchsetzen. Die für De-Mail erforderliche Zertifizierung wollte die Deutsche Post bislang nicht durchlaufen.
Mit einstweiligen Verfügungen versuchte man hingegen, Werbung der Wettbewerber zu unterbinden, sogar europäische Gerichte wurden angerufen, und die Deutsche Post nutzte ihre traditionell intensiven Beziehungen in die Landes- und Bundespolitik, um ihr Produkt E-Postbrief im Wettbewerb zum Standard zu positionieren.