Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über die Frage entscheiden, ob und wann ein Unternehmen seine Produkte als "klimaneutral" bewerben darf. Im konkreten Fall hatte die Frankfurter Wettbewerbszentrale gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, weil das Unternehmen in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben hatte, alle seine Produkte würden klimaneutral produziert. Der Herstellungsprozess selbst ist nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich aber über einen Umweltberater Klimaschutzprojekte. (Az. I ZR 98/23)
Irreführende Werbung
Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist die Werbung irreführend. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen - etwa über die Art und Weise, wie die Klimaneutralität hergestellt wird - vorenthalten worden.
Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf argumentierte, Verbraucher wüssten, dass Klimaneutralität auch durch Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden könne. Entscheidend sei, dass auf der Internetseite des Umweltberaters, die über einen QR-Code in der Anzeige abrufbar war, ausreichend darüber informiert worden sei, wie die Klimaneutralität erreicht werde.
Der Karlsruher Senat hatte in der Verhandlung im April angedeutet, dass er diese Einschätzung womöglich nicht teilt und auf die strengen Regeln für umweltbezogene Werbung verwiesen. (dpa/rs)