Wann müssen Mediziner es dulden, auf dem Ärzteportal Jameda gelistet zu sein, und wann nicht - über diese Frage verhandelt am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Zahnärztin und ein Zahnarzt wehren sich dagegen, dass Jameda die Profilseiten zahlender Kollegen mit einem "Gold-" oder "Platinpaket" ansprechender gestaltet als die nicht zahlender Kunden. Unter diesen Umständen wollen die beiden Mediziner gar nicht erst auf dem Portal auftauchen. Sie verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden und das Portal sie auch künftig nicht listen darf. In der Vorinstanz hatten sie Erfolg - aber nur hinsichtlich der Löschung.
Der BGH muss nun prüfen, ob Jameda die Ärzte, die als nicht zahlende Kunden mit einem sogenannten Basisprofil geführt wurden, gegenüber den Premiumkunden benachteiligte. Denn einen grundsätzlichen Anspruch, aus solchen Portalen entfernt zu werden, gibt es nicht - solange sich ein Bewertungsportal neutral verhält.
Genau das aber war in der Vergangenheit nicht immer der Fall: Im Jahr 2018 hatte der BGH in einem wegweisenden Urteil Jameda dazu verdonnert, sein Geschäftsmodell umzukrempeln. Nach Auffassung der Richter hatte es zahlende Mediziner begünstig und damit seine Rolle als neutraler Informationsvermittler verlassen. Ob das auch im aktuellen Fall so ist, muss der BGH nun klären. Ob es am Dienstag schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) (dpa/rs)