Ein Mann hatte über Ebay bei einem Unternehmen vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er im Bewertungsprofil: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!"
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands müssen klären, ob diese Kritik gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay verstößt, die unsachliche Bewertungen und Schmähkritik verbieten. Die Vorinstanzen hatten das unterschiedlich bewertet. Ob es am Mittwoch schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VIII ZR 319/20) (dpa/rs)