Zentrale Frage ist, ob der Händler dem Käufer das Auto ersetzen muss, obwohl das Problem möglicherweise inzwischen mit geringem Aufwand aus der Welt geschafft wurde. Es könnte sein, dass die Kosten für den Tausch des Autos dazu in keinem Verhältnis stehen, wie die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verhandlung in Karlsruhe sagte. Der Senat will sein Urteil am 24. Oktober verkünden. (Az. VIII ZR 66/17)
Der Kläger hatte seinen BMW im Jahr 2012 für gut 38.000 Euro gekauft. Wenig später zeigte das Auto plötzlich immer wieder eine Warnmeldung an: Der Fahrer solle vorsichtig anhalten, um die Kupplung abkühlen zu lassen, das könne bis zu 45 Minuten dauern. Als der Hinweis nach mehreren Werkstattbesuchen beim Händler weiter auftauchte, verlangte der Mann ein neues Fahrzeug ohne das Problem. Neuwagen-Käufer haben in einer solchen Situation die Wahl - neues Auto oder Nachbesserung.
Aber der Händler weigert sich. Der Kunde könne die Kupplung bedenkenlos während der Fahrt abkühlen lassen. Inzwischen sei die Warnmeldung auch serienmäßig anders formuliert. Diese neue Fassung sei dem Auto 2014 bei einem Kundendienst-Termin aufgespielt worden.
Milger sagte, der Fall werfe mehrere wichtige Fragen auf, die der BGH noch nicht beantwortet habe. Der eigentliche Streit wird aller Voraussicht nach ans Oberlandesgericht Nürnberg zurückverwiesen.
Einem Sachverständigen war es bei einer Testfahrt nicht mehr gelungen, die Warnung auszulösen. Deshalb ist die Frage offen, ob der Mechanismus womöglich deaktiviert wurde. Der BGH will, dass das Auto stärker belastet oder von einem Software-Experten untersucht wird. (dpa/rs)