Datenunsicherheit

BMW Z4 diente als Beweismittel gegen den Fahrer

15.07.2014 von Hans-Christian Dirscherl
Moderne Autos sammeln Daten, die bei Streitfällen gegen ihren Fahrer verwendet werden können. Das musste nun ein BMW-Z4-Fahrler erfahren, der vom Verkäufer die Nachbesserung eines Fehlers verlangte.
Datenkraken und Spione gibt es nicht nur im Internet und im Bundesverteidigungsministerium, sondern auch im Auto.
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Moderne Autos sammeln Unmengen von Daten über das Fahrverhalten. Dank immer ausgefeilterer Telematik- und Navigationssysteme, immer besserer Internet- und Smartphone-Konnektivität, immer mehr verbauten Sensoren und vor allem dank der immer leistungsfähigeren Steuergeräte, die im PKW verbaut sind.

Anhand der in den Steuergeräten aufgezeichneten Daten können Automobil-Hersteller und Werkstätten (sofern sie über die nötigen Geräte zum Auslesen der Daten verfügen) das Fahrverhalten analysieren und zumindest teilweise rekonstruieren. Und diese Daten dann gegen den Autofahrer verwenden. Wie ein aktueller Fall beweist.

Die ADAC Motorwelt berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe 7/2014 von einem Fall, der jedem Autofahrer die Haare zu Kopf stehen lassen dürfte: Ein Mann kaufte sich ein BMW Z4-Cabrio. Kurz nach dem Kauf streikte bereits das elektrische Verdeck. Der Auto-Käufer verlangte von seinem Verkäufer, einem Auto-Händler, kostenlose Nachbesserung. Denn darauf hat er bei einem Kauf von einem Händler einen Rechtsanspruch.

Der Z4-Fahrer ist beim Händler abgeblitzt. Sein eigener BMW hat ihn verraten.
Foto: BMW Group

Doch der Händler ließ den Z4-Fahrer abblitzen. Weil der Verkäufer angeblich an den im Steuergerät des Z4 gespeicherten Daten sehen konnte, dass der Fahrer das Verdeck während der Fahrt bei unzulässig hohem Tempo geschlossen beziehungsweise geöffnet habe. Dadurch sei die Verdeck-Technik kaputt gegangen.

Der Beweis stehe also im Fehlerspeicher des Fahrzeugs. Das könne auch der Mitarbeiter, der den Fehlerspeicher ausgelesen habe, bezeugen. Der Z4-Fahrer bestreitet aber das Bewegen des Verdecks bei hohem Tempo. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt. Dort steht also die Aussage des Z4-Fahrers gegen den Eintrag im Fehlerspeicher und die Aussage des Werkstatt-Mitarbeiters.

Dieser Fall, dessen Gerichtsurteil noch aussteht, beleuchtet auf frappierende Weise das Problem des „gläsernen Autofahrers“. Die Automobil-Hersteller und Anbieter von Telematikdiensten wissen (fast) alles über ihn und sein Fahrverhalten, der Autofahrer selbst hat jedoch keinen Zugriff auf die über ihn gesammelten Daten und kann diese nicht einsehen. Ja, er weiß nicht einmal, was alles über ihn gespeichert wird. Es herrscht keine Chancen-Gleichheit zwischen Hersteller und Vertragswerkstatt auf der einen Seite und dem Kunden auf der anderen Seite.

In der Praxis können die Hersteller die Daten aus den diversen über das ganze Auto verteilten Steuergeräten immer für ihre Beweisführung heranziehen. Nur ein typisches Beispiel: Der Turbolader eines hochpreisigen Diesel-PKWs geht kurz nach Ablauf der Garantie kaputt. Der Fahrer hofft auf Kostenübernahme durch Kulanz. Der Hersteller sieht aber im Datenspeicher, dass der Fahrer den Turbolader nach langen Hochgeschwindigkeitsfahrten nicht eine Zeitlang im Leerlauf abkühle hat lassen, wie es der Herstellerempfehlung entspricht: Und verweigert die Übernahme der Reparaturkosten auf Kulanz.

Wem gehören die Daten?

Der ADAC fordert deshalb, dass der Rechtsgeber klärt, wer die Daten aus den diversen Datenspeichern eines Autos verwenden dürfe und welche Beweiskraft diese vor Gericht haben sollen.

Alternativen? Gibt es derzeit nicht! Sofern wir nicht alle mit Oldtimern durch die Gegend fahren wollen. Die gespeicherten Daten alle selbst zu löschen, ist für den Durchschnittsautofahrer nicht möglich. Nur das Lesen und Löschen des Fehlerspeichers lässt sich vergleichsweise einfach bewerkstelligen (möglicherweise hätte das im obigen Fall des Z4-Fahrers sogar geholfen), zum Beispiel mit einem Scangauge.

Aber um alle Daten im Steuergerät löschen zu können, sind definitiv Spezialkenntnisse und teure Software wie zum Beispiel VCDS für Volkswagen-Fahrzeuge erforderlich. Diese stehen dem Durchschnittsfahrer nicht zur Verfügung und das ist gut so. Denn mit diesen Profi-Werkzeugen kann man einen PKW auch ernsthaft beschädigen.