Das sogenannte G10-Gesetz verbietet es dem BND, Deutsche abzuhören. Der Nachrichtendienst setzt Filter ein, um aus den abgefangenen Daten die Informationen herauszufiltern, die von Deutschen stammen. Diese Filter funktionierten Medienberichten zufolge nicht einwandfrei. Daten aus der Überwachung von Glasfaserkabeln seien an den amerikanischen Geheimdienst NSA weitergeleitet worden, ohne dass alle Informationen von Deutschen herausgelöscht wurden.
Der BND-Mitarbeiter betonte, dass zu seiner Zeit in Bad Aibling, zwischen 2002 und 2007, keine Informationen über Deutsche an andere Nachrichtendienste weitergeleitet worden seien. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz stellte diese Aussage direkt in Frage. "Das ist eine steile These angesichts der Aktenlage, die wir hier haben", sagte er.
Der Untersuchungsausschuss soll die Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA aufarbeiten. Vor mehr als einem Jahr war ans Licht gekommen, dass dieser massenhaft auch in Deutschland Daten ausforscht. In der Affäre gerieten auch die deutschen Geheimdienste in die Kritik - allen voran der Bundesnachrichtendienst (BND). (dpa/rs)