Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit einer sogenannten Markterklärung das Startsignal für den Pflichteinbau intelligenter Stromzähler gegeben. Die Netzbetreiber müssen die neuen Zähler aber nur bei Verbrauchern mit einer Stromabnahme von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr einbauen.
Sie können sie auch bei geringerem Verbrauch einbauen. Auch bei Solaranlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung, Ladepunkten für Elektroautos, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen muss ein Smart Meter eingebaut werden. Zum Vergleich: Für einen Vier-Personen-Haushalt wird ein durchschnittlicher Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden angenommen.
Erzeuger, Netzbetreiber und Verbraucher verbunden
Die Smart Meter sollen helfen, Stromnachfrage und Stromerzeugung besser in Einklang zu bringen. Dazu verbinden sie Erzeuger, Netzbetreiber und Verbraucher über das Internet miteinander. Möglich sind dadurch etwa variable Stromtarife, bei denen der Preis in nachfrageschwachen Zeiten niedriger als zu Verbrauchsspitzen ist. Das BSI hatte geprüft, ob die Geräte die festgelegten Anforderungen bei der Datensicherheit erfüllen, und drei Smart Metern die Zulassung erteilt.
Die für den Pflichteinbau in Frage kommenden Stromverbraucher erhalten aber nicht alle auf einmal einen intelligenten Zähler. Die Messstellenbetreiber müssen in den ersten drei Jahren mindestens zehn Prozent der Stromverbraucher in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Smart Metern ausstatten. Dafür können sie den Kunden bis zu 100 Euro im Jahr in Rechnung stellen. (dpa/rs)