Ein großer Teil des Schadens resultiert aus Programmen, die T-Systems für die Verwaltung der Krankenkassenbeiträge von Hartz-IV-Empfängern geschrieben hat. Dadurch, dass die Beiträge in der Software nicht rückwirkend verändert werden können, erhalten die Kassen vom Bund jeden Monat 25 Millionen Euro zuviel. Nur 80 Prozent davon überweisen sie zurück, der Rest gilt als Sicherheitseinbehalt. Bisher sind 60 Millionen Euro zuviel an die Kassen geflossen.
Nach Auskunft des BA-Sprechers Ulrich Waschki wird diese monatliche Panne mindestens bis zum Ende des ersten Quartals 2006 unverändert weiterlaufen. Wie hoch die Summe sein wird, die den Krankenkassen als Entschädigung für den überflüssigen Verwaltungsaufwand endgültig zusteht, soll dann verhandelt werden.
Unabhängig von dem Fehler bei den Kassen verursacht die Software weitere Probleme. Deshalb seien zurzeit 80 Umgehungslösungen im Einsatz, die den Workflow blockieren, so Waschki. Den dadurch entstandenen Schaden beziffert er auf bisher rund 28 Millionen Euro.
Wegen vertraglicher Regelungen hafte T-Systems nur mit maximal fünf Millionen Euro, sagte der BA-Sprecher weiter. T-Systems will sich dazu nicht äußern.
Waschki räumt ein, dass die Programme, die die Hartz-IV-Empfänger verwalten sollen, unter erheblichem Zeitdruck entstanden sind. So sei man zunächst von einer Intranet-basierten Verwaltung ausgegangen, die dann jedoch in eine Internet-basierte Lösung umgewandelt werden musste. 40.000 BA-Mitarbeiter müssten zentral auf die Daten zugreifen können, um etwa zu vermeiden, dass ein ALG-II-Empfänger in zwei verschiedenen Städten gleichzeitig abkassiert.
Der Sprecher zieht das Fazit: "Das Programm ist schlecht. Am Besten wäre es, ein komplett Neues zu entwickeln."