Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik und die Errichtung des IT-Planungsrates beschlossen. Damit wird die dritte und letzte der von der Föderalismuskommission II im März 2009 beschlossenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen IT umgesetzt. Bereits im August 2009 waren Artikel 91c des Grundgesetzes und das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder in Kraft getreten.
Die Föderalismuskommission II hatte in ihrer abschließenden Sitzung am 5. März 2009 ein neues System der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik beschlossen. Wichtige Eckpfeiler dieses Beschlusses wurden seitdem umgesetzt: Im August diesen Jahres hielt mit Artikel 91c des Grundgesetzes die Informationstechnik Einzug in die deutsche Verfassung. Wenig später trat das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder in Kraft.
Mit dem jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf wird diese Entwicklung abgeschlossen und die dritte und letzte von der Föderalismuskommission II beschlossene Maßnahme umgesetzt: der IT-Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes.
Mit dem IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft treten soll, wird der IT-Planungsrat als neues Steuerungsgremium der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik eingerichtet. Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern" und „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung" sowie deren Untergremien ab und tritt in deren Rechtsnachfolge ein.
IT-Planungsrat wird zentrales Steuerungsinstrument
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte: „Die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist bisher durch freiwillige Formen der Zusammenarbeit geprägt. Entscheidungen werden dadurch zuweilen erschwert. Die Geschwindigkeit der Entscheidungsprozesse konnte dem Tempo der technischen Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnik oft nicht folgen. Die Steuerung der Informationstechnik in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern müssen daher verbindlicher und schneller werden. Mit Artikel 91c Grundgesetz haben wir hierfür eine gute Grundlage geschaffen. Der vorliegende IT-Staatsvertrag konkretisiert diese Grundlage. Er bringt Bund, Länder und Kommunen in einem gemeinsamen Steuerungsgremium - dem IT-Planungsrat an einen Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme und damit auch deutlich mehr Gewicht in der politischen und fachlichen Diskussion."
Der IT-Planungsrat soll ab April 2010 als das zentrale Gremium der IT-Steuerung von Bund und Ländern unter anderem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordinieren; fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards beschließen und E-Government-Projekte steuern. Der IT-Staatsvertrag sieht vor, dass der IT-Planungsrat IT-Standards auch durch Mehrheitsentscheidung beschließen kann.
Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 hat die Regierungskoalition zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik das Thema Informationsgesellschaft in einem eigenständigen Abschnitt aufgegriffen. Viele der dort formulierten Ziele (Bürokratieabbau durch Etablierung elektronischer Verfahren, Suchen nach Lösungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit) betreffen Bund, Länder und Kommunen in gleichem Maße und werden daher im IT-Planungsrat behandelt werden. Der IT-Staatsvertrag erleichtert durch die Errichtung des IT-Planungsrats gemeinsame Lösungen.