Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Klage der deutschen Tochtergesellschaft nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Damit hat sich auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Eilantrag erledigt. Es sei "nicht unzumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten", hieß es. (Az. 1 BvR 1071/22)
Das BSI hatte Mitte März 2022 vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine empfohlen, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Es bestehe ein erhebliches Risiko "eines erfolgreichen IT-Angriffs", an dem ein russischer Hersteller gegen seinen Willen als Werkzeug oder aktiv beteiligt sein könnte. Kaspersky hatte von einer Entscheidung aus politischen Gründen gesprochen und dagegen geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag ab, eine Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos.
Die Verfassungsrichter teilten mit, Kaspersky habe "nicht ausgeführt, dass die Verwaltungsgerichte gerade durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Grundrechte verletzt haben". Erst die eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage versetze das Bundesverfassungsgericht in die Lage, die grundrechtsrelevanten Fragen entscheiden zu können. Die tatsächlichen Umstände der Sicherheit der Software müssten zunächst von den zuständigen Fachgerichten aufgeklärt werden. (dpa/rw)
Stellungnahme von Kaspersky zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bezüglich des Antrags auf Einstweilige Anordnung:
"Kaspersky sieht sich in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist.
Kaspersky erwägt nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.
Wir werden unsere Partner und Kunden weiterhin von der Qualität und Integrität unserer Produkte überzeugen und hoffen auf eine Rückkehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BSI, um die Cybersicherheit und Resilienz in Deutschland und Europa zu stärken." (rw)