Ein erstes Kriterium dafür, als Bank oder Sparkasse unter vereinfachte Regeln ("Small Banking Box") zu fallen, wäre eine vergleichsweise niedrige Bilanzsumme, sagte der für die Bankaufsicht zuständige Vorstand Andreas Dombret der Notenbank laut Redetext am Montag bei einer Veranstaltung der baden-württembergischen Sparkassen in Stuttgart.
"Eine sinnvolle Grenze, unterhalb der ein Institut die einfacheren Regeln nutzen könnte, läge in etwa im niedrigen einstelligen Milliardenbereich", führte Dombret aus. Dies würde für das Gros der Institute in Deutschland gelten. Die Bundesbank ist gemeinsam mit der Finanzaufsicht Bafin für die Aufsicht über etwa 1500 kleinere und mittlere Kreditinstitute in Deutschland zuständig.
Die deutschen Aufseher und die Bundesregierung hatten sich wiederholt für eine Regulierung abgestuft nach Risiko und Größe eingesetzt. Denn die nach der Finanzkrise 2007/2008 international verschärften Regeln für die Finanzbranche machen vor allem kleineren Sparkassen und Volksbanken zu schaffen.
Er könne sich zudem "eine weitgehende Befreiung von den Offenlegungsvorschriften sowie die Abschaffung der Vergütungsregelungen für die kleinen Institute vorstellen", sagte Dombret. "Auch über Erleichterungen in anderen Bereichen sollten wir nachdenken. So könnte das Meldewesen auf ein Kernmeldewesen beschränkt werden." Dies alles sei aber zunächst eine Ideensammlung. Gemeinsam mit der Bafin und dem Bundesfinanzministerium arbeite die Bundesbank derzeit an einem detaillierten Konzept. (dpa/ib)