Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage sei nicht möglich, schrieb Kelber in einem Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden. Nur neue Zugeständnisse von Facebook könnten den Weiterbetrieb ermöglichen. Zuvor hatten das "Handelsblatt" sowie das Portal "turi2" darüber berichtet.
Der Datenschützer hatte bereits im Mai die Forderung nach einer Schließung der Facebook-Fanseiten in einem Rundschreiben an denselben Verteiler vertreten. Danach hatte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit Facebook über die Datenschutzbedenken der Behörde gesprochen. Kelber schrieb nun, Facebook habe leider auch dem Presseamt nur das öffentlich bekannte "Addendum" von Oktober 2019 übersandt. Diese Vereinbarung, dem "Page Controller Addendum" sieht vor, dass sich Seitenbetreiber und Facebook die Verantwortung der Fanseite teilen. Alle relevanten Pflichten für den eingeforderten Datenschutz liegen demnach bei Facebook.
"Addendum" unzureichend
Kelber hält allerdings das "Addendum" für unzureichend, um die Datenschutz-Bestimmungen zu erfüllen. "Dies zeigt aus meiner Sicht, dass Facebook zu keinen Änderungen an seiner Datenverarbeitung bereit ist", schrieb Kelber. Die Ressorts und deren Geschäftsbereiche, die Fanpages betreiben, könnten ihrer Rechenschaftspflicht gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nachkommen. "Ein längeres Abwarten ist mir angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich. Sofern Sie eine Fanpage betreiben, empfehle ich Ihnen daher nachdrücklich, diese bis Ende diesen Jahres abzuschalten."
Mit einem Abschalten der Facebook-Seiten könnte die Bundesregierung eine erhebliche Reichweite verlieren. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook 870.000 Fans und über eine Million Abonnenten. Ohne eigene Fan-Pages könnte Ministerien und Behörden auch kaum auf kritische Bemerkungen reagieren, die auf der Facebook-Plattform verbreitet werden. (dpa/rs)