Bei bestimmten internationalen Vorwahlen muss in Mobilfunknetzen vor der Herstellung der Verbindung eine kostenlose Preisansage geschaltet werden. Das hat die Bundesnetzagentur nun angeordnet und sagt damit der Ping-Anrufe-Abzocke den Kampf an. Durch die Maßnahme sollen teure Rückrufe, die durch Ping-Anrufe verursacht werden, verhindert werden, wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilt. Die Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens zum 15. Januar 2018 für 22 Ländervorwahlen umsetzen.
Zuletzt hatten sich die Beschwerden der Verbraucher über Ping-Anrufe massiv erhöht. Erst im Oktober hatte die Bundesnetzagentur öffentlich vor der Abzocke gewarnt und die Verbraucher aufgefordert, die Fälle zu melden. Die Masche selbst ist nicht neu. Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder solche Wellen von "Ping-Anrufen" oder ähnlichen Lockanrufen. Das Prinzip: Betrüger versuchen, über solche Ping-Anrufe Rückrufe der Verbraucher zu provozieren, die oft mit hohen Kosten verbunden sind. Mehrere Euro pro Minute können dabei berechnet werden.
Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick wie eine lokale Vorwahl aus. So kann beispielsweise die Vorwahl von Konstanz, also 0261, mit der Vorwahl von Madagaskar, 00261 verwechselt werden. Auch Vorwahlen wie die von Rostock (0381) und Dortmund (0231) ähneln Ländervorwahlen von Serbien (00381) und Liberia (00231). Die Betrüger versuchen, die Geschädigten möglichst lang mit Bandansagen in der Leitung zu halten, wobei Kosten von mehreren Euro pro Minute anfallen können.
Ping-Anrufe: Zahl der Verbraucherbeschwerden seit Oktober stark gestiegen
"Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping-Anrufen einen Riegel vor", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und weiter: "Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."
Die kostenlose Preisansage gibt Verbrauchern die Möglichkeit, einen Anruf zu beenden, noch ehe hohe Kosten entstehen können. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wurden allein im Oktober 2017 über 30.000 Beschwerden der Verbraucher registriert. Im November kamen nochmal über 20.000 weitere Beschwerden über Ping-Anrufe hinzu. Das entspricht einer deutlichen Steigerung im Vergleich zum Rest des Jahres, denn von Januar bis September gab es "nur" insgesamt 15.000 Beschwerden.
"In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping-Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb", heißt es seitens der Bundesnetzagentur.
Für diese Ländervorwahlen gilt die neue Anordnung
Mobilfunkanbieter müssen künftig vor folgenden Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage schalten: Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881)
Empfehlung: Keine unbekannte Rufnummer zurückrufen
Generell gilt auch weiterhin die Empfehlung an alle Verbraucher, keinerlei Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Ping-Anrufe können außerdem auf dieser Seite bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden werden. (PC-Welt)