Bisher war eine Online-Gründung nur möglich, wenn die Gründer ihr Stammkapital in Form von Geld aufbringen. Für Gründungen, bei denen Sachwerte wie etwa Fahrzeuge herangezogen werden, ist das bislang nicht gestattet. Dies soll nun geändert werden. Ausgenommen sein sollen aber Gegenstände, deren Übertragung beurkundet werden müsste, wie zum Beispiel Grundstücke - hier wäre das Online-Verfahren weiterhin nicht zugelassen.
Auch Möglichkeiten für Online-Beglaubigungen will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erweitern. Kaufleute, Kapitalgesellschaften sowie deren Niederlassungen können Anmeldungen im Handelsregister bereits heute per Video beglaubigen lassen und sich so den Besuch beim Notar sparen. Dies soll künftig für alle Rechtsträger möglich werden. Auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich Erhöhungen oder Senkungen des Stammkapitals sollen künftig im Online-Verfahren möglich sein.
"Die Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat hat für mich eine hohe Priorität", sagte Buschmann der dpa. Seit dem vergangenen Jahr sei die Online-Gründung einer GmbH möglich. Mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf werde dieser Weg jetzt fortgesetzt. "Hiermit stärken wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland und bringen das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen weiter in das 21. Jahrhundert", sagte der FDP-Politiker. (dpa/ad)