Ab Anfang 2016

Bundestag beschließt umstrittene Rücknahmepflicht für Elektromüll

03.07.2015
Wohin mit dem alten Toaster? Damit er nicht im Hausmüll landet, will die große Koalition die Händler zur Rücknahme verpflichten. Vorher muss der Verbraucher allerdings den Zollstock zur Hand nehmen.

Ob Handy, Kaffeemaschine oder Fernseher - Verbraucher sollen ihre ausrangierten Elektrogeräte künftig leichter über den Händler entsorgen können. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD eine Reform des Elektrogerätegesetzes. Die neuen Regeln verpflichten Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen - allerdings nur, wenn sich deren Elektro-Sortiment über mehr als 400 Quadratmeter erstreckt.

Verbraucherschützer und Umweltverbände finden das viel zu kompliziert. Auch Grünen und Linken geht die Reform nicht weit genug. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2016. Vorher muss nach der Sommerpause aber noch der Bundesrat zustimmen.

Ziel der Reform ist es, das Sammeln und Recycling von Elektromüll in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.
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Bisher nehmen Händler Altgeräte nur auf freiwilliger Basis zurück. Andernfalls müssen sie zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden. In Zukunft sollen die größeren Geschäfte Geräte mit bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge in jedem Fall annehmen müssen. Den alten Kassenbon braucht man für die Abgabe nicht.

Die Pflicht gilt auch für Online-Händler, die mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche haben. Wenn das alte Gerät nicht bei der Lieferung des neuen gleich mit abgeholt wird, müssen die Händler sicherstellen, dass jeder Verbraucher in zumutbarer Entfernung eine Rücknahmestelle oder Versandmöglichkeit findet.

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte die Pläne. "Wir wollen erreichen, dass weniger Altgeräte im Restmüll landen", sagte sie vor den Abgeordneten. Denn das schadet nicht nur der Umwelt. Es gehen auch wertvolle Metalle wie seltene Erden verloren.

Die Beschränkung auf große Händler soll kleine Geschäfte vor übermäßigen Belastungen schützen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nannte es im Deutschlandradio Kultur aber absurd, "dass der Verbraucher mit einem Maßband ins Geschäft gehen muss, erstmal messen muss, ob dort die Elektrogeräte zusammen eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter haben - und dann kann er sich überlegen, dort sein altes Elektrogerät zurückzubringen".

Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wenn man es so kompliziert macht, muss man sich nachher nicht wundern, wenn die Sachen dann doch in der normalen Abfalltonne landen."

Aus Sicht der Grünen tut die große Koalition zu wenig, damit gar nicht erst so viel Elektromüll anfällt. "Wir müssen Ansprüche an die Hersteller formulieren", sagte der Grünen-Obmann im Umweltausschuss, Peter Meiwald. Die Linken fordern eine Haltbarkeitsgarantie für Elektrogeräte. Hersteller sollen eine Entsorgungsabgabe zahlen.

Mit der Reform des Elektrogerätegesetzes setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, das Sammeln und Recycling von Elektromüll in den nächsten Jahren deutlich zu steigern. (dpa/mb/rs)