Zahlungsdienst-Richtlinie

Bundestag für mehr Sicherheit und weniger Gebühren beim Bezahlen

07.06.2017
Online-Geschäfte und das Bezahlen mit der Kreditkarte sollen preiswerter und gleichzeitig sicherer werden. Dieses Ziel verfolgt die neue Zahlungsdienst-Richtlinie der EU, deren Umsetzung der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlossen hat.
Zahlungen im Internet und an der Ladenkasse sollen für den Verbraucher günstiger werden.
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Ab dem kommenden Jahr dürfen Händler in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Diese Regelung gilt europaweit - sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet. Mit diesem Gesetz "schaffen wir ein Ärgernis für viele Verbraucher ab", betonte Justizstaatssekretär Ulrich Kelber (SPD).

Darüber hinaus ist künftig das bisher vertraglich zwischen Bank und Kunden vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht gesetzlich verankert: Verbraucher können sich Lastschriften weiter ohne Angabe von Gründen zurückerstatten lassen - künftig auch europaweit. Zudem haften Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis 150 Euro. (dpa/ib)