Trotz mehrfacher Hinweise habe er es unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstelle, als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen, teilte die Medienanstalt am Donnerstag mit. Damit habe "Flying Uwe" gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen.
"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten", erklärte der Medienratsvorsitzende der Medienanstalt, Lothar Hay. Gegen das Bußgeld kann "Flying Uwe" Einspruch einlegen. Der Hamburger habe knapp 1,2 Millionen Abonnenten auf dem Video-Kanal, hieß es. (dpa/rs)