Podcast Generative AI und Recht

ChatGPT & Co. gefahrlos nutzen

15.06.2023 von Jürgen Hill
Wie trainiere ich eine Künstliche Intelligenz rechtssicher? Wem gehört der Output, den eine KI generiert? Im Podcast erfahren Sie diesmal, wie Sie ChatGPT und Co. nutzen, ohne Copyright-Klagen zu riskieren.
Mit einem Bein im Gefängnis wegen der Nutzung von Generative AI? In der aktuellen Podcast-Ausgabe erfahren Sie mehr.
Foto: DerekTeo - shutterstock.com

"Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4.000 ein" - wie Generationen von Monopoly-Spielern fühlen sich derzeit viele IT-Verantwortliche, wenn es um den rechtskonformen Einsatz von KI geht. Was ist erlaubt, ohne gleich für den KI-Einsatz wie in den USA auf horrenden Schadensersatz verklagt zu werden? Und wem gehört der Code eines Programmes, das die KI geschrieben hat?

Einer der es wissen muss, ist unser Podcast-Gast Jörg-Alexander Paul. Er ist Rechtsanwalt und Partner bei der renommierten Wirtschaftskanzlei Bird & Bird. Er berät Banken, Finanzdienstleister, IT-Unternehmen und andere Unternehmen in vielschichtigen Software-, Datenbank- und E-Commerce-Projekten.

Texte erfassen, Bilder erstellen, Programmcode schreiben - generative KI, die eigene Inhalte erschafft, wird immer mehr genutzt. Doch wem gehört der Output? Rechtsanwalt Paul gibt hierzu in unserem Podcast eine klare Antwort: Niemandem, denn an dem Output einer KI entsteht in der Regel kein Urheberrecht. Doch wie üblich in der Juristerei: keine Regel ohne Ausnahme. Kann das Prompting, also der Befehl eines Nutzers, bereits als persönliche geistige Schöpfung gewertet werden, dann unterliegt der KI-Output doch dem Urheberrecht. Paul veranschaulicht in der Podcast-Episode, wann dies der Fall ist.

Spannend ist auch die Frage, womit eine KI trainiert werden darf. Grundsätzlich, so der Jurist im Podcast, greift hier das Data-Mining-Privileg. Sprich, im Internet frei zugängliches Material darf zum Anlernen einer KI genutzt werden. Allerdings greift auch hier eine Ausnahme, wenn der Urheber dem in maschinenlesbarer Form widersprochen hat. Für den Nutzer und/oder Betreiber einer KI ergibt sich daraus die Verpflichtung, darauf zu achten, dass die KI beim Training solche Sperrvermerke erkennt und auch beachtet.

Angesichts solcher Feinheiten stellen sich viele die Frage, ob KI-Tools überhaupt urheberrechtskonform zu verwenden sind? Die Antwort von Rechtsanwalt Paul ist dabei ein klares "Ja". Was dabei zu beachten ist und welche anderen Rechtsnormen wie etwa Vertragsregeln, das Recht auf Privatkopie etc. beim KI-Einsatz noch greifen, erklärt Paul an Beispielen im Podcast. Aber hören Sie selbst …