Da Deutschland noch nicht ausreichend auf die künftigen Veränderungen vorbereitet sei, müsse in der Bundesrepublik, ein CIO im öffentlichen Bereich die Zuständigkeit für E-Government und Verwaltungsreformen in Behörden übernehmen. Im Rang eines Staatsministers würde nach den Bitkom-Forderungen direkt an den Bundeskanzler berichten. Der E-Government-CIO sollte mit den entsprechenden personellen Ressourcen einer Stabstelle und einem eigenen Etat ausgestattet werden. Seine Zuständigkeiten liegen bei der Planung, Steuerung und dem Controlling sämtlicher E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen.
Ein regelmäßiges E-Government-Board müsse eingeführt werden, um diese Aufgaben umzusetzen. Laut der Analyse setzt sich dieses Board aus Entscheidern der entsprechenden Ressorts, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft zusammen. Beschlüsse der Verwaltungsreform über Leitlinien, Standardprozesse und Informations- und Kommunikationstechnologien sind bindend und müssen auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen ausgeführt werden.
Business Cases sind wichtig für alle Initiativen des E-Governments. Diese Geschäftsmodelle müssen mit messbaren Zielen versehen, konkret formuliert werden und auf der Maßnahmenebene operationalisierbar sein. Für die Öffentlichkeit muss eine vollständige Transparenz über Zielerreichung sowie Kosten und Nutzen hergestellt werden.
Aktuelle Entwicklung von E-Government
In diesem Jahr haben alle Bundesländer Masterpläne für E-Government erhalten. Sie planen ebenso wie der Bund die Standardisierung der IT. Übergreifende Standards wie X-ÖV oder OSCI-Transport sind zurzeit die Ausnahme.
Bisher sind die Pläne der Regierung weitgehend auf die Digitalisierung und graduelle Veränderungen der Verwaltungsverfahren ausgerichtet, so die Analyse. Dabei beschränkt sich E-Government auf die engere Verwaltung und gehört zum Aufgabengebiet des Innenministers. Die Folge ist, dass Potenzial verschenkt wird. Die kundenorientierte Neugestaltung der Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse der öffentlichen Hand mit Bürgern und Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und auch den politischen Akteuren muss zunehmend auf alle Bereiche, die zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen beitragen, ausgedehnt werden.
Laut der Empfehlung muss eine ganzheitlich angelegte E-Government-Strategie stärker auf den Kunden in der Verwaltung ausgerichtet werden. Dafür sind verstärkt elektronische Netzwerkstrukturen nötig. Diese sollten die Kommunikation der Behörden, der Wirtschaft und der Einrichtungen des gemeinnützigen Sektors enger miteinander verzahnen. Denn nur dann könnten neue Dienstleistungen angeboten werden.
Der Staat muss die Kosten von E-Government nicht alleine tragen, so die Untersuchung. Die Wirtschaft ist bereit staatliche Projekte vorzufinanzieren und anzuschieben. Die Potenziale, die Public Private Partnerships bieten können, sind bisher nicht genutzt worden. Das öffentliche Haushaltsrecht stellt für IT-Investitionen eine Hürde dar. IT-Vorhaben werden immer noch als Sachausgaben deklariert und nicht als Investition in die Zukunft.