Oft sei es schwer festzustellen, ob beispielsweise bei Durchsuchungen gefundene Waffen verboten sind, sagte LKA-Waffenexperte Thomas Freutel der Deutschen Presse-Agentur. "Das Waffenrecht ist in vielen Bereichen nicht unbedingt von Logik geprägt." Die Datenbank ist abrufbar über das Verwaltungsnetz des Bundes, alle deutschen Polizeidienststellen haben Zugriff. Immer mehr Anfragen kommen Freutel zufolge von Waffenbehörden anderer Länder.
Angefangen hatte alles vergleichsweise schlicht - auf Papier: 1992 kam ein Heft mit dem Titel "Waffengesetz für die Praxis" heraus. Das Ziel: Die Polizei von unnötiger Arbeit entlasten, ihr zugleich eine Handreichung und einen Überblick zum Waffengesetz zu geben. 2003 sei eine elektronische Version ins Intranet gekommen, heute gebe es rund 800 Beiträge zu waffenrechtlichen Themen und etwa 200 000 Zugriffe im Jahr. Knapp 1,9 Millionen Zugriffe seien es seit 2011. (dpa/ad)