Die wöchentliche CIO-Kolumne

Der Wohltäter aus Redmond

13.01.2003
Bill Gates lässt nichts unversucht, sich selbst bei Niederlagen noch als Wohltäter zu präsentieren. Jetzt einigten sich seine Anwälte außergerichtlich mit kalifornischen Privatkunden und Unternehmen, die eine Sammelklage gegen Microsoft wegen überhöhter Preise, Ausnutzung der Monopolstellung und unlauterem Wettbewerb vor Gericht eingereicht hatten. Die Kläger erhalten insgesamt 1,1 Milliarden Dollar; allerdings zahlt Microsoft nicht bar aus, sondern verteilt Gutscheine. Ein Trick ist allerdings dabei: ein moralischer dieses Mal.

Die dürren Fakten: Alle rund 13 Millionen Käufer, die zwischen dem 18. Februar 1995 und dem 15. Dezember 2001 das Betriebssystems Windows, die Tabellenkalkulation Excel oder die Textverarbeitung Word gekauft haben, erhalten Gutschriften: 26 Dollar für eine Excel-Version, 16 Dollar für Windows und 5 Dollar für Word. Dabei dürfen die Gutscheine bis zu einer Summe von 650 Dollar auf andere Personen übertragen werden. Zwar dürfen sie nur für Hard- und Software eingetauscht werden, doch müssen sich die Kläger nicht zwingend wieder mit Microsoft-Produkten eindecken. Die Gutscheine können sie auch für Hard- und Software anderer Anbieter tauschen.

Ein Zyniker, wer Böses dabei denkt? Nein: Es wäre zu schön gewesen, würde es Microsoft den Klägern so einfach machen, ihren Gutschein guten Gewissens einzulösen: Microsoft hat die Wohltätigkeitskarte gezogen. Der Konzern will zwei Drittel der Geldsumme von allen nicht eingelösten Gutscheinen den bedürftigsten öffentlichen Schulen in Kalifornien spenden; ein Drittel bleibt bei Microsoft. Bill Gates wandelt sich durch seine Niederlage zum Wohltäter.

Niederlage ist ein schlimmes Wort für den Konzern aus Redmond, weshalb er auch nicht vergaß, darauf hinzuweisen, dass Microsoft mit dem Vergleich kein Fehlverhalten eingestehen würde. Schuld könnte allerdings nun derjenige auf sich laden, der in schnöder Habgier einfach Gutscheine eintauscht und damit notleidenden Schulen dringend gebrauchte Computer-Ausstattungen vorenthält. Damit wären die Rollen vollends verdreht: Hier der engherzige Kläger, der seinen Erfolg durch das Einlösen des Gutscheins zum unsozialen Mitbürger mutiert; dort die verhinderten Wohltäter von Microsoft.