Die gute Nachricht ist: Klassische Abo-Fallen im Internet gehören rechtlich der Vergangenheit an. Ein Gesetz, das bereits seit August 2012 in Kraft ist, verpflichtet die Betreiber von Internetseiten den Online-Bestellvorgang transparenter zu gestalten. Die Seite muss vor dem Abschluss eines Vertrages "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" auf das kostenpflichtige Angebot aufmerksam machen. Die schlechte Nachricht: Es gibt noch viele andere fiese Tricks, mit denen Kriminelle an Ihr Geld wollen. Allen gemeinsam ist, dass die Abzocke über das Internet beginnt. Unsere fünf gefährlichsten Tricks:
1. Der Scheck-Betrug 2.0 beim Autokauf übers Internet
Der Scheckbetrug ist bei den Kriminellen wieder richtig beliebt geworden, seit es so viele Privatverkäufe im Internet gibt. Die Gauner ziehen ihre Masche zum Beispiel beim Autokauf ab.
So funktioniert der Betrug: Sie wollen Ihr gebrauchtes Auto verkaufen und stellen es bei einem der Gebrauchtwagenseiten ein, etwa bei www.autoscout24.de oder www.mobile.de. Daraufhin meldet sich per E-Mail ein entschlossener Käufer aus England. Er ist bereit ohne jede Verhandlung den gewünschten Preis zu zahlen. Zudem legt er noch ein paar Hundert Euro oben drauf. Die sind nötig, da er den Wagen nicht selber abholen will, sondern eine Spedition vorbeikommen wird, die den Wagen nach England bringt.
Als Verkäufer werden Sie sich vermutlich freuen, dass Sie den vollen Preis für Ihr Auto bekommen. Auch bei der Übergabe des Wagens müssen Sie nicht mit Nachverhandlungen rechnen, da er ja von einem neutralen Spediteur abgeholt wird.
Bezahlt werden Sie mit einem Check, der per Post bei Ihnen ankommt. Sie reichen ihn bei Ihrer Bank ein und warten, bis das Geld auf Ihrem Konto ankommt. Das ist (scheinbar) schon nach ein paar Tagen der Fall. Sie heben das Extrageld für die Spedition ab und übergeben ihr das Fahrzeug.
Das Geld verschwindet: Auf einmal wird das Geld aber wieder von Ihrem Bankkonto abgebucht. Der Grund: Der Scheck war nicht gedeckt. Bis das rauskommt, vergehen bei Auslands-Schecks bis zu fünf Wochen. Wehren können Sie sich gegen die Abbuchung nicht. Sie haben also nicht nur Ihr Auto ohne jede Gegenleistung herausgegeben, Sie haben sogar noch selber die Spedition bezahlt, die das Auto abgeholt hat. Die Speditionen stecken übrigens meist nicht mit den Kriminellen unter einer Decke, sondern sind ganz normale Dienstleister, die ein Auto von A nach B bringen.
2. Wohnung zu vermieten: Kaution für die Wohnungsbesichtigung
In etlichen deutschen Städten herrscht extremer Wohnungsmangel. Das machen sich die Kriminellen zunutze uns stellen fingierte Wohnungsangebote ins Internet.
So funktioniert der Betrug: Auf den Seiten von beliebten Wohnungsbörsen tauchen schöne Wohnungen in attraktiven Lagen auf. Wer zum Anbieter per E-Mail Kontakt aufnimmt, bekommt auch prompt eine Antwort. Die besagt, dass sich der Vermieter gerade im Ausland befindet und leider nicht für eine Besichtigung anreisen kann. Er würde aber den Wohnungsschlüssel per Post schicken, wenn vorher eine Kaution für den Schlüssel geschickt wird. Die Höhe der Kaution variiert. Manch Gauner verlangen nur 50 Euro, andere schlagen mit 400 Euro zu. Bevorzugt wird ein Bargeldservice wie Western Union.
Natürlich erhält das Opfer nach der Zahlung nie einen Schlüssel, denn die Wohnung ist gar nicht zu vermieten. Die Gefahr auf diese Masche hereinzufallen ist übrigens groß. Noch vor zwei bis drei Jahren waren diese angebotenen Wohnungen nicht nur besonders schön (ersichtlich an den Fotos im Internet), sie waren zudem auch ungewöhnlich günstig für die gute Lage und Ausstattung.
Bei diesen Eckdaten konnte aber bald jeder erfahrene Wohnungssucher ahnen: Die Sache ist zu gut, um wahr zu sein. Doch die Kriminellen haben dazugelernt. Sie klauen nun einfach durchschnittlich Wohnungs-Exposés, etwa von Wohnungen aus Berlin, und veröffentlichten diese für München und das zu normalen Münchner Preisen. Bis auf die Kaution für den Schlüssel sieht alles andere normal aus. Ein verzweifelter Wohnungssucher kann da schon leicht auf die Masche reinfallen.
3. Privatverkäufe auf Ebay: Wie sich eine Überweisung in Luft auflöst
Die Opfer dieser Abzocke hatten meist etwas Hochpreisiges bei Ebay & Co. angeboten. Die Kriminellen kaufen diese Ware und bezahlen scheinbar per Überweisung.
So funktioniert der Betrug: Die Gauner melden sich beim Verkäufer der Ware und drängen auf einen schnellen Versand, da Sie die Ware angeblich bald benötigen. Natürlich wollen die Verkäufer erstmal das Geld auf ihrem Konto sehen. Dafür sorgen die Kriminellen dann auch, indem Sie eine Überweisung veranlassen. Wenn das Opfer dann per Online-Banking auf sein Konto schaut, wird die Überweisung bei vielen Banken auch tatsächlich angezeigt. Allerdings in der Regel mit dem Hinweis "Vorgemerkte Überweisung". Wenn das Opfer das sieht, bringt es die Ware zur Post. Doch am nächsten Tag aber hat sich die vorgemerkte Gutschrift in Luft aufgelöst. Die Kriminellen haben sie zurückgezogen.
Vergangenes Jahr hatte ein Opfer dieser Masche seine Bank verklagt und auf die Gutschrift bestanden. Die Klage wurde abgewiesen. Der Hinweise "Vorgemerkte Überweisung" würde ausreichend darauf deuten, dass das Geld noch nicht auf dem Konto angekommen ist.
4. 1500 Euro für einen Branchenbuch-Eintrag
Die Masche mit dem teuren Branchenbucheintrag ist alt. Früher landeten die betrügerischen Schreiben per Postbrief oder Fax in den Büros von kleinen und mittleren Unternehmen. Heute kommen Sie per E-Mail.
So funktioniert der Betrug: In den E-Mails an ein Unternehmen geht es angeblich darum, dass es bereits ein Branchenbucheintrag für die Firma gibt und man die angefügten Daten nur auf Richtigkeit kontrollieren solle. Auf Wunsch könne man aber auch eine noch fehlende Faxnummer nachreichen. Diese würden dann im neuen Online-Branchenbuch mit erscheinen. Wer das beigefügte Formular ausfüllt und per Fax abschickt, der ergänzt aber keinen bestehenden Eintrag, sondern schließt einen neuen "Premium-Eintrag" für das Online-Verzeichnis ab. Die Kosten belaufen sich für zwei Jahre auf bis zu 1500 Euro. Die Rechnung erfolgt prompt.
Zahlen müssen Sie in vielen Fällen übrigens nicht. Über die aktuelle Rechtslage informiert zum Beispiel die Kanzlei Wilde Bürger Solmecke auf ihrer Internetseite.
5. Kostenpflichtiger Zugang zu Datenbanken für Gewerbetreibende
Das Gesetz gegen Abo-Fallen dient dem Schutz von Privatanwendern. Scheinbar müssen sich aber Internetseiten, die eine Dienstleistung rein für Gewerbetreibende anbieten, nicht an das Gesetz halten. Ein Button, der "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" auf die Kosten einer Dienstleistung hinweist, darf unter Umständen fehlen.
So funktioniert der Betrug: Eine Internetseite verspricht auf den ersten Blick Zugang zu extrem günstigen Produkten. Privatanwender, die auf der Suche nach einem Schnäppchen sind, könnten sich auf der Seite versehentlich anmelden. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Branchenverzeichnis für Gewerbetreibende. Bei den gelisteten Adressen können nur Unternehmen einkaufen. Privatleute können mit den Adressen gar nichts anfangen.
Der Hinweis auf die Kosten für die Anmeldung steht nur recht unscheinbar in einem Hinweiskasten am Rande des Anmeldeformulars. So wie früher bei den klassischen Abzockseiten. Im Falle der Seite Grosshandel-produkte.de sind nach der Anmeldung 568,34 Euro fällig. (PC-Welt)