Internet-Fallen enttarnt

Die Blacklist des Internets

12.03.2014
Im Internet werden Sie verführt, belogen und betrogen - wenn Sie nicht aufpassen. Lernen Sie die Maschen hinter scheinbar kostenlosen Websites, lukrativen Jobangeboten oder Kleinanzeigen kennen, um nicht darauf hereinzufallen.
Die Gestaltung der Websites erweckt bei vielen Anwendern den Eindruck, als seien diese Inhalte gratis.

Nepper, Schlepper, Bauernfänger - sie lauern nicht nur im echten Leben, sondern auch im Web. Sie haben alle ein gemeinsames Interesse: Geld zu verdienen - an Ihnen. Die Methoden dazu sind höchst unterschiedlich. Die einen versuchen es ihren Opfern direkt aus der Tasche zu ziehen, andere verkaufen ihre Adressdaten weiter. Im Folgenden zeigen wir die dreisten Methoden und geben Tipps zum Schutz.

Abzock-Websites werben damit, Inhalte zu jeweils einem prominenten Thema zu bieten, etwa Tauschbörsen, Hausaufgaben, Kochrezepten, Ahnenforschung, Lehrstellen oder Kinder-Malvorlagen. Die Gestaltung der Websites erweckt bei vielen Anwendern den Eindruck, als seien diese Inhalte gratis - nach vorheriger Registrierung mit Name und Adresse. Doch wer seine Daten eintippt, erhält einige Wochen später eine Rechnung. Denn er habe, so der Inhalt des Begleitschreibens, ein Abo abgeschlossen - zahlbar für ein oder zwei Jahre im Voraus. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnungen, Anwaltsschreiben und Briefen von Inkasso-Unternehmen überhäuft, was die Kosten - zumindest auf dem Papier - immer weiter nach oben treibt.

Erst die Fußzeile verrät: Für den Routenplaner werden 59,95 Euro fällig.

Betrug ist den Betreibern der meisten Abzock-Sites aus juristischer Sicht nicht vorzuwerfen. Entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen in diesem Bereich sehr aktiven Anbieter wurden eingestellt. Denn, so die Begründung, der Anwender erhält nach der Anmeldung ja tatsächlich Zugang zu Informationen. Dass diese Inhalte meist wenig wert sind und anderswo im Web frei verfügbar, ändert an der Sachlage nichts. Auch die Preisangaben sind vorhanden – zumindest, wenn man genau hinschaut. Die Praxis, die Preisinfo ganz tief unten auf der Seite zu verstecken, haben die meisten Anbieter auf Druck von Verbraucherzentralen inzwischen aufgegeben. Trotzdem tappt noch immer eine beträchtliche Zahl an Anwendern in die Abo-Falle. Das ist ein Indiz dafür, dass die Preisinformation noch immer nicht deutlich genug zu erkennen ist.

Hilfe für Opfer von Abo-Fallen

Auf ein Gratis-Kondom folgen 12 Monate lang weitere für jährlich 96 Euro.

Wenn Sie Opfer einer Abzock-Website geworden sind und eine Rechnung erhalten, heißt es in erster Linie – Ruhe bewahren. Denn auch wenn es sich um keinen Betrug seitens des Anbieters handelt, so heißt das noch lange nicht, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Viele Anwälte sehen in der undurchsichtigen Preisangabe eine überraschende Klausel, mit der man als Web-Nutzer nicht rechnen muss. Daher hat man gute Karten, die Rechnung zivilrechtlich anzufechten. Aber das muss in der Regel nicht einmal sein. Uns ist kein Fall bekannt, in dem einer der Betreiber den ultimativen Weg eines gerichtlichen Mahnbescheids gewählt hat. Offenbar ist ihnen bewusst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen. Außerdem scheuen sie die Öffentlichkeit. So lange Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, können Sie sich zurücklehnen und sämtliche Rechnungen und Mahnungen ignorieren. Auch die darin ausgesprochenen Drohungen sollten Sie sich nicht zu Herzen nehmen.

Möchten Sie sich trotzdem rechtlich absichern, schicken Sie ein Einschreiben an das Unternehmen, in dem Sie den Vertrag anfechten. Einen entsprechenden Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Download an. Ändern Sie nicht die vorgegebenen Formulierungen, und machen Sie auch keine zusätzlichen Angaben.

Wichtig: Wenn Sie die zweifelhafte Rechnung bereits bezahlt haben, werden Sie Ihr Geld kaum zurückfordern können. Der Anbieter würde sich darauf berufen, dass Sie durch die Zahlung die Vertragsbedingungen akzeptiert haben.

Dieser Club für Katzenliebhaber kostet 84 Euro im Jahr.

Um gar nicht erst in eine Abo-Falle zu tappen, gilt es beim Surfen im Web, wachsam zu sein, ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen – und dies auch anderen Benutzern Ihres Internet-Zugangs einzuimpfen. Vorsicht ist vor allem immer dann geboten, wenn die Eingabe von persönlichen Daten verlangt wird. Bei einer angeblichen Informationsseite zum Thema Filesharing erscheint das noch einleuchtend. Bei einer Website, die ein Gewinnspiel offeriert, schon weniger. Wenn diese nicht eindeutig von einem seriösen Unternehmen betrieben wird, das Ihnen bekannt ist, durchsuchen Sie die Seite akribisch nach Kleingedrucktem. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie in aller Regel per Klick auf ein Kontrollkästchen abnicken müssen, können überraschende Klauseln verborgen sein.

Gewinnspiel mit Nachspiel

Von der Gewinnchance geblendet, lesen sich viele Anwender die Teilnahmebedingungen nicht durch.

Gewinnspiele im Web sind beliebt. Bei Anwendern, weil sie ohne viel Mühe und ohne Portokosten die Chance auf wertvolle Produkte haben. Bei Unternehmen, weil sie damit publikumswirksam ihre Produkte in Szene setzen können. Und bei Betrügern & Spammern, die die Populariät von Gewinnspielen schamlos ausnutzen, um auf ihre Weise davon zu profitieren. Eine Masche haben wir bereits im vorhergehenden Punkt geschildert: Gewinnspiele, die sich beim genaueren Hinsehen als Abonnement für einen Zugang zu oft minderwertigen Informationen entpuppen.

Ein anderer Trick zielt nicht direkt auf das Portmonnaie des Anwenders, sondern auf seine Adresse. In den Teilnahmebedingungen oder den Datenschutzbestimmungen, die kaum ein Anwender liest, steht dann, dass die eingegebenen Daten für Werbemaßnahmen an Partnerunternehmen weitergegeben werden. Manch ein Anbieter listet im Kleingedruckten sogar unverhohlen ein knappes Dutzend Firmen auf, die Sie in Zukunft nach Belieben per Post und Mail zuspammen dürfen. Ob die angepriesenen Gewinne, die die Anbieter im Gegenzug versprechen, tatsächlich jemals verlost werden, steht in den Sternen.

Sollten Sie an einem zweifelhaften Gewinnspiel teilgenommen haben, genügt es in der Regel, dem Anbieter eine Mail mit folgendem Satz zu schicken: "Hiermit widerspreche ich der Nutzung meiner Daten durch Sie und durch Ihre Partnerunternehmen für Marketingzwecke." In ihren gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen verpflichten sich die Anbieter, diesem Widerspruch unverzüglich nachzukommen.

(Zu) gute Jobangebote

3.000 Euro Nebenverdienst als "Manager für Zahlungsbearbeitung".

3000 Euro oder mehr als "Nebenverdienst" für zwei bis acht Stunden Arbeit pro Woche? Klingt gut – zu gut, um seriös zu sein. Trotzdem gibt es genügend Anwender, die auf solche Angebote eingehen, welche per Mail ins Postfach flattern. Gesucht werden "Finanzagenten" oder auch "Regional Manager für Zahlungsbearbeitung". Die Voraussetzungen sind gering: Internet und Mailkenntnisse reichen aus. Genau, pünktlich und zuverlässig sollte man sein - aber wer würde das nicht von sich behaupten. Ach ja: Einen Homebanking-Zugang bei einer deutschen Bank sollte man haben. Spätestens hier sollte man stutzig werden. Denn welche seriöse Firma lässt Finanztransaktionen über die Privatkonten ihrer Mitarbeiter laufen?

Bei diesem Jobangebot geht es schlicht und ergreifend um Geldwäsche. Die Hintermänner kapern fremde Bankkonten und überweisen das Guthaben an den arglosen Finanzagenten. Oder sie geben dessen Kontonummer bei krummen Geschäften wie fingierten Autoverkäufen an. Sobald das Geld auf dem Konto des Finanzagenten angekommen ist, muss dieser es als Bargeldtransfer bei Diensten wie Western Union anweisen. An dieser Stelle verlieren sich dann die Spuren des Geldes. Die Hintermänner können es irgendwo im Ausland faktisch anonym abheben.

Kommt der Agent seiner Aufgabe nicht unverzüglich nach, wird er von den Hintermännern stark unter Druck gesetzt. Denn Zeit ist für sie Geld - im wahrsten Sinne des Wortes. Sobald die geprellten Kunden bemerken, was ihnen widerfahren ist, werden sie oder die hinzugezogene Polizei sich an den unmittelbaren Empfänger des Geldes wenden, also an den Finanzagenten. Hat dieser die Beute bereits an die Betrüger weitergeleitet, muss laut aktueller Rechtssprechung er dafür gerade stehen. Zudem riskiert er eine Anzeige wegen Mittäterschaft.

Vermeintliche Auto-Schnäppchen (I)

So läuft die Auto-Abzocke ab.

Ein zwei Jahre alter Golf mit 25.000 Kilometern auf dem Tacho für gerade mal 7500 Euro? Das klingt nach einem echten Schnäppchen. Doch hinter solchen Annoncen bei Anzeigenbörsen wie Autoscout24.de oder Mobile.de stecken nur selten unerfahrene Autobesitzer, die nicht wissen, was ihr Wagen wirklich wert ist. In der Regel geben professionelle Betrüger solche Anzeigen auf, um Autos zu verkaufen, die es gar nicht gibt. Genau genommen gibt es sie schon, denn natürlich präsentieren die Händler ihre Wagen mit Fotos. Aber sie gehören ihnen in der Regel nicht und werden die arglosen Käufer auch nie erreichen. Doch wie schaffen es die Betrüger, den Interessenten ohne Gegenleistung Geld aus der Tasche zu ziehen und anschließend auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden? Wie im richtigen Leben ist auch im Internet dazu eine gehörige Portion Psychologie nötig, außerdem Überzeugungskraft gepaart mit Dreistigkeit.

Am Anfang steht die Annonce. Sie ist gut, aber nicht übertrieben professionell gestaltet. Die Fotos zeigen das beschriebene Auto im makellosen Zustand. Am wichtigsten ist jedoch der Preis: Er liegt deutlich unterhalb des Marktwerts - aber nicht zu extrem. Denn sonst würden Interessenten misstrauisch werden. Die erste Kontaktaufnahme des Käufers nutzt der Verkäufer, um ihn in Sicherheit zu wiegen. Er zählt noch mal alle Vorteile und den guten Zustand des Wagens auf. Sollte der Interessent wegen des günstigen Preises nachfragen, so erhält er eine Antwort wie "Ich benötige das Geld dringend und verkaufe den Wagen daher lieber etwas günstiger. Sie haben übrigens Glück. Ich habe die Anzeige gerade erst eingestellt, und Sie sind der erste Anrufer." Mit diesem Argument zufrieden und gleichzeitig auch unter Zeitdruck gestellt, willigt so mancher Anrufer schließlich in das Geschäft ein - und das, ohne das Auto je gesehen zu haben.

Nahezu beiläufig erzählt der Verkäufer im weiteren Gespräch, dass sich der Wagen gerade im Ausland bei einem Freund befindet. Aber das sei überhaupt kein Problem. Er kenne da einen zuverlässigen Treuhänderservice, der sich um die Abwicklung kümmert. Nach Überweisung des Kaufbetrags auf das Treuhänderkonto würde der Wagen abgeholt und zugestellt werden. Erst, nachdem der Empfänger die Lieferung quittiert hätte, würde der Treuhänder dem Verkäufer das Geld aushändigen, ansonsten erhält der Käufer es zurück. "Sie haben also gar kein Risiko." Derart überzeugt, tauschen beide Gesprächspartner ihre Adressen aus.

Vermeintliche Auto-Schnäppchen (II)

Blender: Hinter solchen Treuhänder-Diensten stecken oft die Verkäufer selbst.

Wenige Tage später erhält der Käufer per Mail eine Zahlungsaufforderung des Treuhänders. Kunden, die sich durch einen Blick auf die Homepage des Dienstleisters von seiner Seriosität überzeugen wollen, finden eine professionell gestaltete Website vor. Wer nun das Geld überweist, ist auf die Masche der Betrüger hereingefallen. Das Auto wird er nie bekommen, und seine Beschwerden beim Treuhänder werden ins Leere laufen. Denn genauso wie der Wagen ist auch der Treuhänder eine Luftnummer, hinter der der Betrüger selbst oder ein Komplize steckt.

Das Geld ist weg: Hat der angebliche Treuhänder den Kunden angewiesen, das Geld bar per Western Union zu transferieren, ist er sein Geld an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit los. Denn solcherlei Geldtransfers lassen sich quasi anonym abwickeln. Etwas besser stehen die Chancen bei der Überweisung ins Inland. Dann wird das Geld bei einem arglosen Menschen gelandet sein, den die Betrüger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als Finanzagenten angeheuert haben. Theoretisch können sie von ihm das Geld zurückzufordern, auch wenn er es schon abzüglich seiner Provision per Western Union an die Betrüger weitergeleitet hat. Den Schaden hat dann er zu tragen, und er muss mit einer Anzeige rechnen. Bei jemandem, der auf ein solch dubioses Jobangebot eingegangen ist, gibt es aber oft nicht viel zu holen. Eine Liste von Treuhanddiensten, die negativ aufgefallen sind, finden Sie unter www.escrow-fraud.com.

Der Trick funktioniert auch andersrum: Sie inserieren ein Auto und erhalten einen Anruf oder eine Mail von einem Interessenten, der den Wagen unbedingt haben möchte. Er könne aber nicht selbst vorbeikommen, sondern schicke einen Abholservice. Bei der Übergabe erhalten Sie kein Bargeld, sondern einen Scheck - der jedoch ungedeckt ist, wie sich später herausstellt. Oder der Käufer überweist Ihnen das Geld - allerdings nicht von seinem Konto, sondern von einem gekaperten eines Unbeteiligten. Der wird sein Geld von Ihnen zurückfordern, sobald er den Diebstahl bemerkt.

Vorsichtsmaßnahmen ergreifen

Warnt vor manchen Abzock-Websites: McAfee Site Advisor.

Einen zuverlässigen automatischen Schutz vor Betrug & Abzocke gibt es nicht. Zumindest ansatzweise kann Sie der kostenlose McAfee Site Advisor vor Internet-Fallen bewahren. Er integriert sich in den Internet Explorer und in Firefox und warnt vor einigen, aber längst nicht vor allen betrügerischen Websites. (PC-Welt)