Wer einen neuen Handy-Vertrag abschließt - ganz gleich ob Prepaid oder auf Rechnung (Postpaid) - unterschreibt damit auch gleich einen ganzen Batzen an Kleingedrucktem - meist ohne es vorher zu lesen. Wir zeigen Ihnen, welche Überraschungen in Mobilfunk-Tarifen stecken - damit Sie gewappnet sind.
Prepaid: Teure Hotline
Bei Prepaid-Tarifen hat in den letzten Jahren ein extremer Preiskampf stattgefunden. Die Anbieter haben sich gegenseitig immer weiter unterboten, sodass man bei Discount-Tarifen inzwischen nur noch um die zehn Cent pro Gesprächsminute und SMS in alle deutschen Netze zahlen muss. Dafür schlagen die Anbieter zum Teil bei anderen Dingen drauf, zum Beispiel bei der Hotline. Wer Hilfe suchend dort anruft, muss oft zwischen 50 Cent und 2 Euro pro Minute zahlen. Günstiger, aber auch langwieriger ist es, den Support per E-Mail zu kontaktieren.
Prepaid: Kartensperrung nach Inaktivität
An Kunden, die Ihr Handy und/oder Ihre SIM-Karte nur in der Schublade aufbewahren oder nur selten gebührenpflichtige Anrufe tätigen, verdienen die Provider nichts. Daher liest man häufig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die SIM-Karte nach 12 oder 24 Monaten ohne Guthabenaufladung deaktiviert wird. Auch die Rufnummer ist dann futsch. Manche Provider behalten sogar das Restguthaben ein, bei anderen (zum Beispiel Aldi Talk und Fonic) kann man es zurückfordern. Bei T-Mobile Xtra gibt es seit einem Gerichtsurteil gegen den Netzbetreiber auch ohne Neuaufladung kein Ablaufdatum der Handy-Karte mehr.
Prepaid: Strafgebühr bei Nichtnutzung
Manch ein Provider sorgt selbst dafür, dass auch Kunden, die nicht regelmäßig telefonieren, das Guthaben ausgeht. Klarmobil.de zum Beispiel zieht ab dem vierten Monat nach Freischaltung jeden Monat, in dem der der Umsatz des Kunden unter drei Euro liegt, einen Euro vom Guthaben ab. Wer monatlich für weniger als drei Euro telefoniert, hat also nach einem Jahr von einer 15-Euro-Aufladung nur noch 6 Euro übrig (15 Euro minus 1 Euro mal 9 Monate).
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der Schwesterpublikation PC-Welt.
Tricks der Handy-Provider bei Vertragstarifen
Auch bei Mobilfunk-Tarifen mit fester Vertragsbindung und monatlicher Abrechnung (Postpaid) lauern einige Fallstricke.
0-Euro-Blender: Waschmaschine, Mofa und Notebook als kostenlose Zugabe?
Bei manchen Mobilfunk-Angeboten könnte man denken, Weihnachten und Geburtstag fallen auf einen Tag: Ein Notebook, eine Nintendo-Wii-Konsole und auch noch zwei Handys - alles zusammen für 0 Euro - also geschenkt, gratis, "für umme". Schaut man genauer hin, sieht man jedoch, dass man nicht nur einen, sondern gleich zwei Handyverträge für monatlich je 4,95 Euro abschließen muss. Und diese haben keine günstigen Minutentarife. Außerdem wird pro Tag auch dann eine Gesprächsminute ins Festnetz berechnet, wenn Sie gar nicht telefonieren. Das klingt erstmal wenig, aber läppert sich auf rund 10 Euro im Monat, also rund 120 Euro im Jahr - und das für jeden der zwei Handyverträge. Gerechnet auf die Laufzeit von zwei Jahren kommt man so auf eine Gesamtsumme von rund 717 Euro (2 x 4,95 Euro Grundgebühr x 24 Monate + 2 x 10 Euro Mindestnutzung x 24 Monate).
Schaut man sich die angeblichen "Gratis-Beigaben" an, so stellt man fest, dass es sich beim Notebook um ein nicht besonders leistungsstarkes Modell und bei den Handys um zwei Billig-Telefone handelt. Lediglich die Wii ist über alle Zweifel erhaben - ihr Wert beträgt seit der jüngsten Preissenkung von Nintendo nur noch 199 Euro. Bei Amazon ist sie sogar schon für 189 Euro erhältlich.
Sie sehen also: Genaues Nachrechnen lohnt sich, um nicht auf angebliche Null- oder Ein-Euro-Angebote hereinzufallen.
Teure Alt-Tarife: Wer sich nicht kümmert, zahlt Zuviel
Mobilfunkverträge verlängern sich nach der Mindestlaufzeit von Jahr zu Jahr automatisch. Der Tarif, der bei Vertragsabschluss gegolten hat, gilt in der Regel weiterhin. So gibt es durchaus Handy-Nutzer, die immer noch zu Tarifen telefonieren, die Anfang 2000 gegolten haben. In den vergangenen Jahren sind aber immer günstigere Tarifmodelle herausgekommen. Wer sich aus Bequemlichkeit nicht damit auseinandergesetzt hat, verschenkt also jeden Monat bares Geld. Dabei würde ein kurzer Anruf bei der Hotline des Providers verbunden mit der Frage nach der Umstellung auf einen günstigeren Tarif vollkommen ausreichen. Wer etwas mehr Zeit zur Verfügung hat, schaut sich bei Tarifvergleichen im Internet um und wechselt auch ruhig mal den Anbieter. Die Mitnahme der Rufnummer ist inzwischen kein Problem mehr. Wenigtelefonierer sparen insbesondere dann, wenn sie von einem Tarif mit Grundgebühr auf ein Prepaid-Angebot wechselt. Die Regel, dass Prepaid-Tarife als Kompensation für die fehlende Grundgebühr hohe Minutenpreise verlangen, gilt schon seit ein paar Jahren nicht mehr.
Vertrags-Tarife: Im Shop oft teurer
Wenn Sie sich im Internet über Handy-Tarife informieren, zum Vertragsabschluss dann aber in einen Shop gehen, wundern Sie sich nicht über die möglicherweise abweichenden Preise. Denn im Web sind meistens die Preise angegeben, die für Online-Besteller gelten. Mit ihnen haben die Provider weniger Arbeit und geben daher einen Teil der Kostenersparnis in Form von Rabatten weiter.
Anschlusspreis-Befreiung: Unter einer Bedingung
Im Rahmen bestimmter Sonderaktionen verzichten viele Handy-Provider auf die Einrichtungsgebühr, die sonst beim Neuabschluss eines Vertrags fällig wird. Normalerweise wird sie dann gar nicht erst berechnet. Manchmal wird sie aber auch erst nachträglich erstattet - und dass nur, wenn der Nutzer eine SMS an eine bestimmte Nummer schickt oder eine bestimmte Nummer anruft. Die Details stehen im Kleingedruckten.
Tricks der Handy-Provider bei UMTS-Flatrates
Welche Einschränkungen Sie bei UMTS-Flatrates in Kauf nehmen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
UMTS-Flatrates: Geschwindigkeits-Beschränkungen
Bei einer Flatrate sollte man eigentlich denken Preis und Leistung sind "flat" - also konstant. Für UMTS-Flatrates zum mobilen Surfen mit dem Notebook und für Wohnungen ohne DSL-Anschluss gilt das aber nicht. Ab einem Datenvolumen von normalerweise 5 GB im Monat wird das Tempo von 3,6 oder 7,2 MBit/s auf extrem langsame 56 KBit/s gedrosselt - also Analog-Modem-Niveau. Eine sinnvolle Internet-Nutzung ist mit 56 KBit/s nicht möglich. Erst ab dem nächsten Abrechnungsmonat läuft es dann wieder 5 Gigabyte lang wie geschmiert. Wer nur ein bisschen im Internet herumsurft, kleine Dateien herunterlädt und ab und zu mal ein Youtube-Video schaut, mag mit 5 GB im Monat auskommen. Wer das Web aber ohne den Volumenzähler im Kopf hemmungslos nutzt, erreicht diese Grenze schnell. Einerseits ist die Geschwindigkeits-Begrenzung verständlich: Denn Mobilfunk ist ein "shared medium" - alle Nutzer einer Funkzelle teilen sich die zur Verfügung stehende Bandbreite. Wenn nun ein bis zwei davon über die Stränge schlagen und permanent große Datenmengen übertragen würden, würden die anderen in die Röhre schauen und hätten mit langsamen Datenraten zu kämpfen.
Andererseits dürfte man einen solchen Tarif eigentlich nicht als Flatrate bezeichnen - denn der Preis ist zwar stabil, die Leistung aber nicht.
UMTS-Flatrates: Anwendungs-Beschränkungen
Auch wer glaubt, mit einer UMTS-Flatrate ließe sich das Gleiche machen wie mit einer DSL-Flatrate irrt. Im Kleingedruckten finden sich Einschränkungen wie "Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist ausgeschlossen." Das heißt: Kein Skype, kein Yahoo Messenger und auch kein sonstiges Programm zur Internet-Telefonie. Rein technisch gesehen kann es zwar durchaus sein, dass das ein oder andere VoIP- und Instant-Messaging-Programm funktioniert. Aber rechtlich gesehen könnte der Provider den Zugang für diese Programme jederzeit sperren, oder Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie derartige Software über seine Verbindung nutzen.