Straßenverkehrsrecht
In Deutschland gilt das "Wiener Übereinkommen für den Straßenverkehr" von 1968, das die Basis für die meisten Verkehrsregelungen ist. Dieses sieht vor, das der Fahrer quasi immer die Kontrolle über das Auto hat. 2014 wurde zwar eine Änderung beschlossen, die autonomes Fahren erlauben könnte. Diese muss aber noch ratifiziert werden. Zu Testzwecken können Ausnahmen bei Regierungspräsidien beantragt werden. Allerdings muss immer sichergestellt sein, dass ein Fahrer bei den autonomen Autos eingreifen kann. Daimler Nutzfahrzeug-Vorstand Wolfgang Bernhard will auf diese Weise noch in diesem Jahr allerdings auch schon selbstfahrende Lastwagen auf deutschen Autobahnen testen.
Haftungsfragen
Das Haftungsrecht muss in Deutschland vorerst nicht angepasst werden. Europas größter Versicherer, die Allianz, würde auch selbstfahrende Autos versichern. In den USA müssen sich die Hersteller aber gegen Sammelklagen schützen.
Ethische Fragen
Ethische Fragen sind noch weitgehend ungeklärt. Rechtsexperten gehen davon aus, dass nach der bisherigen Rechtsauffassung Leben nicht gegen Leben aufgewogen werden kann. Ein Roboterauto dürfte demnach nicht so programmiert werden, dass es beispielsweise eine Frau mit einem Kinderwagen schont und stattdessen beim Ausweichen einen anderen Menschen trifft. Werden autonome Systeme an Autos eingeführt, wird man aber an einer Quantifizierung nicht vorbeikommen. Eine andere Frage wird sein, ob der Computer unmoralisch oder gar rechtswidrig handeln darf. (dpa/rs)