TTDSG, Cookies, Update-Pflicht ...

Die vier wichtigsten IT-Gesetzesänderungen 2022

25.01.2022 von Stephan Wiesend
Im Jahr 2022 gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen, vier davon sind im IT-Bereich besonders wichtig.
Ab 2022 gelten auch im IT-Recht einige neue Regelungen
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Das Jahr 2022 bringt zahlreiche neue Regelungen und Gesetzesänderungen, angefangen von einem neuen Grundfreibetrag bis hin zur Beweislastumkehr beim Kauf von Produkten. Eine Übersicht ist etwa hier nachzulesen. Für den IT-Bereich gibt es vier besonders wichtige Neuerungen, auf die der Dienst Appadvisory hinweist.

IT-Sicherheitskennzeichen

Seit Dezember 2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein neues IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt. Verbrauchern verbürgt dieses Kennzeichen sichere IT-Geräte und Online-Dienste, per QR-Code können sie sich über die Sicherheitseigenschaften informieren. Hersteller und Diensteanbieter können das Kennzeichen beim BSI beantragen.

Update-Pflicht für digitale Produkte

Nachhaltigkeit ist das Ziel der ab 1. Januar geltenden Regelungen "zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags". Es verlangt vom Verkäufer einem Verbraucher die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach dem Kauf zu gewährleisten. Der Zeitraum dieser Updatepflicht ist allerdings bisher nicht klar bemessen.

TTDSG und Cookies

Ab 2022 gilt auch das neue TTDSG oder Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, das unter anderem die Verwendung von Cookies neu regelt. Laut §23 dürfen diese nur gesetzt werden, "wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat”. Ausgenommen sind nur Cookies, die "unbedingt erforderlich sind". Unternehmen müssen ihre Datenschutzerklärung entsprechend anpassen. Mehr Klarheit zum Thema Cookies soll aber eine ePrivacy-Regelung bringen, die noch in diesem Jahr erscheinen sollte.

Elektronische Rechnungen

In Baden-Württemberg, Hamburg und Saarland müssen Rechnungen an öffentliche Einrichtungen ab dem 1. Januar in elektronischer Form gestellt werden. Das soll Kosten einsparen und Transaktionen beschleunigen. Dies gilt aber teilweise erst ab bestimmten Beträgen, in Hamburg etwa bei Rechnungen ab 1.000 Euro. (Macwelt)