Bürgerrechtler und Datenschützer sehen unter anderem Privatsphäre und vertrauliche Kommunikation bedroht. Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände.
In Deutschland sind Telekommunikationsanbieter eigentlich gesetzlich verpflichtet, Nutzerdaten für einige Wochen zu speichern und sie Sicherheitsbehörden für die Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten wie etwa Kinderpornografie zur Verfügung zu stellen. Die Bundesnetzagentur setzte aber 2017 nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster den Speicherzwang aus, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Gegen Internet-Provider und Telefonanbieter werden vorerst keine Bußgeldverfahren eingeleitet, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Nach dem Gesetz soll zehn Wochen lang gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange telefoniert oder simst hat und wie sich jemand im Internet bewegt. Standortdaten bei Handy-Anschlüssen sollen vier Wochen aufbewahrt werden. Daten zum E-Mail-Verkehr und Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. (dpa/rs)