Kritik vom Bundesrechnungshof

Digitale Rekonstruktion von Stasi-Akten gescheitert

24.04.2023
Der Bundesrechnungshof hält den Versuch, geschredderte Stasi-Schriftstücke digital wieder zusammenzusetzen für "vollständig gescheitert".
Digitale Rekonstruktion der Stasi-Akten: "Bei diesem Arbeitstempo wären die Unterlagen erst in rund 847 Jahren wiederhergestellt", kritisierten die Prüfer.
Foto: Radowitz - shutterstock.com

Das geht aus einem Prüfbericht hervor, über den am Freitag zuerst das Medienhaus "Table Media" berichtete. 28 Jahre nach Beginn der Rekonstruktion seien insgesamt nur 3,2 Prozent der Papierfetzen wieder zusammengesetzt worden, erklärte der Rechnungshof, davon 0,1 Prozent virtuell. Der 17 Millionen Euro teure Digital-Versuch habe keinen Erfolg gehabt.

Beschäftigte des Ministeriums für Staatssicherheit hatten während der friedlichen Revolution in der DDR 1989 und 1990 im großen Stil Akten des Geheimdiensts zerrissen. Rund 15.500 Säcke mit Schnipseln wurden gesichert in der Hoffnung, die zeitgeschichtlich wichtigen Dokumente wieder zusammenzusetzen. Es wird angenommen, dass darin wichtige Informationen zur Stasi-Überwachung aus den 40 Jahren DDR-Geschichte stecken.

Technische Hürden

Das Fraunhofer Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK) prüfte seit 2007, wie dies mit Hilfe von Computertechnik zu bewerkstelligen wäre. In einem Test sollten zunächst Schnipsel aus 400 Säcken virtuell wieder lesbar gemacht werden. Obwohl der dafür entwickelte "e-Puzzler" grundsätzlich funktionierte, gab es so viele technische Hürden, dass zunächst nur 23 Säcke mit 91.000 Seiten bearbeitet wurden.

Die Rechnungsprüfer kritisierten die Staatsminister für Kultur und Medien der vergangenen zehn Jahre. Sie seien trotz wiederholter Hinweise untätig geblieben. Es sei nicht nachvollziehbar, warum an der Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut festgehalten werden solle. "Bei diesem Arbeitstempo wären die Unterlagen erst in rund 847 Jahren wiederhergestellt", kritisierten die Prüfer. Betroffene könnten sich damit keinen Zugang zu den über sie gesammelten Daten mehr beschaffen. (dpa/rs)