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E-Government-Gesetz: Geld und Fachkräfte fehlen

26.06.2013 von Johannes Klostermeier
Behörden haben nach einer Umfrage von Bearingpoint hohe Erwartungen an das neue Gesetz. Sie nennen aber auch die größten Hindernisse bei der Umsetzung.

Das E-Government-Gesetz ist vom Bundesrat verabschiedet worden und wartet nun auf die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Ämtern erleichtern, den Verwaltungsapparat modernisieren und Deutschland wettbewerbsfähiger machen.

Unterschiedliche Erwartungen gibt es in Bund, Ländern und Kommunen an das Gesetz.
Foto: Bearingpoint

Die Behörden selbst haben laut einer aktuellen Umfrage (PDF) der Technologieberatung Bearingpoint hohe Erwartungen an das Gesetz, sehen jedoch auch die Probleme in der Umsetzung. Die Verfasser haben Mitarbeitern aus über 100 Behörden der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung befragt, die in den vergangenen Jahren an Projekten zur Verwaltungsmodernisierung mitgewirkt haben.

Große Erwartungen

Demnach begrüßen die Befragten mehrheitlich das Gesetz: 89 Prozent denken, dass die deutsche Wirtschaft von dem durch das Gesetz geregelten Ausbau von E-Government profitieren wird, 83 Prozent erwarten einen deutlichen Nutzen für die öffentliche Verwaltung und mehr als 70 Prozent erwarten einen maßgeblichen Modernisierungsschub für die eigene Behörde.

Weiterhin glauben über zwei Drittel an eine bessere Verknüpfung mit der technischen Infrastruktur der Wirtschaft, was zu effizienteren Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Behörden beitragen kann.

Alexander Schmid, Partner bei Bearingpoint: Es gibt noch Handlungsbedarf.
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„Die Ergebnisse zeigen, dass das E-Government-Gesetz von der Verwaltung als ein wichtiger Faktor gesehen wird, um die Anforderungen von Bürgern und Wirtschaft zukünftig erfüllen zu können. Es gilt als ein Generalschlüssel zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und wird in den kommenden Jahren nicht nur die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verändern, sondern viel mehr auch die Arbeit der Verwaltung selbst beeinflussen", sagte Alexander Schmid, Partner bei Bearingpoint und dort Berater für die Verwaltungsmodernisierung.

Die Hürden bei der Umsetzung des Gesetzes

Damit sich die erwarteten Vorteile einstellen, besteht für die Behörden allerdings noch Handlungsbedarf: 78 Prozent der Befragten sehen in der Finanzierung der Gesetzesfolgen die größte Herausforderung. Die angestrebte Modernisierung der Verwaltung erfordert Investitionen in die Behörden-IT und die Reorganisation der Verwaltungsprozesse, die in den Behördenhaushalten berücksichtigt werden müssen.

Wo möglich, werden zentrale E-Government-Angebote gefordert, die behördenübergreifend genutzt werden können. Auch die Bereitstellung des erforderlichen Fachpersonals zur Umsetzung des Gesetzes betrachtet mit 77 Prozent eine deutliche Mehrheit der Befragten als große Herausforderung.

Fachkräfte für IT und Projektmanagement fehlen

Vor allem die notwendigen Fachkräfte in IT und Projektmanagement werden als knappe Ressourcen benannt. Eine weitere Herausforderung besteht in der flächendeckenden Nutzbarkeit: Da mit dem Bundesgesetz nicht alle Aspekte auch für die Länder geregelt sind, benötigen diese jeweils eigene E-Government-Gesetze. Der Bund liefert mit dem Bundesgesetz die Orientierung etwa für den Einsatz der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und zur elektronischen Zusammenarbeit von Behörden.

In der heute vernetzten Welt und einem zusammenwachsenden Europa reichen nationale Standards nicht mehr aus, um langfristig und zukunftsorientiert zu agieren, schreiben die Verfasser der Studie. Die Teilnehmer der Umfrage weisen deswegen auch auf die Anforderung einer umfassenden Integration der deutschen Verwaltung in ein europäisches E-Government hin und die damit verbundenen Chancen zur Stärkung des Standorts Deutschland.

Export-Potenzial der E-Government-Lösungen in Europa

Wer hat den größten Nutzen durch das E-Government-Gesetz? Die Bürger eher weniger, meinen die Befragten.
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Hier würden nicht nur die Abhängigkeiten von den Vorgaben der Europäischen Kommission gesehen. Vielmehr wird in diesem Zusammenhang auch das Exportpotenzial deutscher E-Government-Lösungen wahrgenommen, da bei den europäischen Nachbarn wie Frankreich, Großbritannien oder Polen bislang noch keine vergleichbare rechtliche Grundlage oder vergleichbare technische Infrastrukturen etwa für sichere elektronische Identitäten bestehen.

„Die Chancen für Deutschland wie Europa sind vielfältig. Jetzt gilt es jedoch, die Umsetzung des Gesetzes an der hohen Erwartungshaltung auszurichten. Das Thema Sicherheit ist hierbei ein wesentlicher Aspekt zur breiten Akzeptanz der E-Government-Angebote – und sollte weiterhin im Fokus der Entwicklungen stehen. Zudem müssen Verwaltungsmitarbeiter frühzeitig eingebunden werden, damit die gewünschten Effekte erzielt werden können. Hier braucht es Management und Aufklärung", sagte Verwaltungsexperte Schmid.

Über das E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) soll bundesrechtliche Hindernisse für das E-Government abbauen und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern. Das Gesetz soll zudem über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Das Gesetz regelt unter anderem folgende Punkte:

- Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs

- Grundsätze der elektronischen Aktenführung (u.a. Scannen ersetzen)

- Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen - Bezahlung in Verwaltungsverfahren

- Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung (Open Data)

- Abbau der Schriftformerfordernis und Ersetzung der qualifizierten elektronischen Signatur durch andere elektronische Verfahren wie zum Beispiel De-Mail.