Die Deutsche Post AG und die Karlsruher Fiducia IT AG haben eine strategische Kooperation für den Einsatz des E-Postbriefs im Bankverfahren „Agree" bekannt gegeben. Durch die neue E-Postbrief-Kooperation erhalten die an die Fiducia angeschlossenen Banken und ihre Kunden die Möglichkeit, einen weiteren sicheren Kommunikationskanal im E-Banking zu nutzen. Das teilten die beiden Partner mit.
Die gemeinsame Lösung von Fiducia und der Deutschen Post basiert auf der E-Post-Infrastruktur, in der alle Teilnehmer eindeutig identifiziert sind. Privatnutzer sowie Volksbanken und Raiffeisenbanken können sich so laut Deutsche Post darauf verlassen, dass die E-Postbriefe vom richtigen Absender kommen und nachweisbar zugestellt werden. Alle Daten, die über die Infrastruktur von Fiducia und Deutsche Post mittels E-Postbrief versendet werden, bleiben nach Angaben der Partner vertraulich, da sie verschlüsselt übermittelt werden.
Ziel: Flächendeckende Erreichbarkeit ohne Medienbrüche
„Die Einführung bei den deutschen Volks- und Raiffeisenbanken unterstreicht die Vorzüge des E-Postbriefs gerade für die Finanzbranche. Hohes Sicherheitsniveau und Zuverlässigkeit haben bei unserer Plattform wie auch im Bankensektor gleichermaßen Priorität", sagte Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief bei der Deutschen Post.
„Der E-Postbrief wird von uns für unsere Banken in die bestehende zentrale IT-Landschaft unseres Bankverfahrens Agree integriert. Damit können alle Banken flächendeckend und ohne Medienbrüche auch über diesen Weg für ihre Kunden erreichbar sein", sagte Carsten Pfläging, Mitglied des Vorstands der Fiducia IT.
Die Karlsruher Fiducia IT AG ist der größte IT-Dienstleister in der genossenschaftlichen Finanzgruppe und IT-Partner für rund 700 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 50 Privatbanken.
Stiftung Warentest bemängelt fehlende Kompatibilität
Im November veröffentlichte die Stiftung Warentest eine Beurteilung der elektronischen E-Mail-Dienste De-Mail und E-Postbrief. Das Urteil: "Die elektronischen Briefdienste stecken noch in den Kinderschuhen." Als größtes Manko wurde angeführt: "Sie sind nicht kompatibel. Nutzer des E-Postbriefs können keine Nachrichten an De-Mail-Adressen schicken und umgekehrt."
Und weiter hieß es zum Angebot der Deutschen Post: "Der E-Postbrief sollte genauso vertraulich und rechtssicher sein wie ein klassischer Brief. Das Landgericht Bonn bezweifelt allerdings die Tauglichkeit als Briefersatz: Der E-Postbrief verwendet keine qualifizierte elektronische Signatur. Er kann also keine rechtsverbindlichen Erklärungen ersetzen, die Schriftform zwingend vorschreiben. Zum Beispiel die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages oder einer Versicherungspolice. Inzwischen hat die Deutsche Post die Zulassung eines eigenen De-Mail-Dienstes beantragt."