Das Elterngeld kann einen Teil des fehlenden Einkommens ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben. Dadurch erleichtert es Eltern, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Eltern können zwischen dem Bezug des Basiselterngeldes und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld steht den Eltern gemeinsam für maximal 14 Monate zu. Diese 14 Monate können unter den Elternteilen frei aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen kann. Den 13. und 14. Monat kann dann das andere Elternteil beantragen, wenn es sich an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Alleinerziehende können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Mütter und Väter bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Diese Eltern haben die Möglichkeit, das Elterngeld in maximal halber Höhe doppelt so lange zu bekommen. Ein Basiselterngeld-Monat ergibt dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Ein Zuverdienst von bis zu 700 Euro netto werden dann nicht mit in die Berechnung einbezogen.
Elterngeld beantragen
Mit der Beantragung des Elterngeldes muss bis nach der Geburt des Kindes gewartet werden, da dem Antrag die Geburtsurkunde beigelegt werden muss. Mehr als drei Monate sollten jedoch nicht zwischen der Geburt und dem Antrag liegen, da eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes höchstens drei Lebensmonate ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist. Der Lebensmonat des Kindes beginnt am Tag der Geburt. Der Anspruch auf Elterngeld liegt in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.
Jedes Bundesland hat eigene Elterngeldstellen, bei denen der Antrag eingereicht werden muss. Diese lassen sich über die Postleitzahlsuche auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausfindig machen. Zudem gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Formular für die Beantragung des Elterngeldes.
Höhe des Elterngeldes
Das Elterngeld orientiert sich in der Höhe am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt und liegt zwischen 65 und 100 Prozent. Es bezieht sich jedoch nicht zwingend auf den Nettobetrag. Für das Basiselterngeld bedeutet dies einen Mindestbetrag von 300 Euro und einen Höchstbetrag von 1.800 Euro. Für das ElterngeldPlus besteht ein Anspruch von mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Keinen Elterngeldanspruch haben Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei 250.000 Euro. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um jeweils 10 Prozent.
Rechenbeispiel
Verdiente eine werdende Mutter monatlich 1.500 Euro im Bemessungszeitraum, so hat sie einen Anspruch auf 975 Euro Basiselterngeld (1.500 x 0.65 = 975 Euro).
Arbeitet sie während der Elternzeit in Teilzeit und verdient 1.000 Euro im Monat dazu, wird das auf das Elterngeld angerechnet. Statt 975 Euro Elterngeld im Monat erhält die Mutter 325 Euro Elterngeld pro Monat. (1.500 - 1.000 Euro x 0.65 = 325 Euro).
Entscheidet sich die Mutter für den Bezug des ElterngeldesPlus und arbeitet während dieser zwei Jahre in Teilzeit, erhält sie monatlich auch 325 Euro, aber insgesamt 24 Monate lang. Darum ist die Varianre ElterngeldPlus für Eltern zu empfehlen, die während der Elternteit bereits einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Corona-Update: Monate, in denen in Kurzarbeit gearbeitet wurde, werden nicht in den Bemessungszeitraum einbezogen.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus gilt sowohl für Paare als auch für getrennt lebende Eltern. Mit ihm lassen sich die 24 Monate mit ElterngeldPlus um vier Monate verlängern. Sollten sich beide Elternteile dazu entschließen, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden pro Woche zu arbeiten und sich dadurch die Zeit mit dem Nachwuchs teilen, ergibt sich daraus der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Allerdings dürfen dabei die 30 Wochenstunden nicht übertreten werden dürfen. Wird die Stundenanzahl auch nur einmal übertreten, verfallen alle vier Monate, dies gilt nicht für Arbeitsmonate in Kurzarbeit.
Corona-Update: Bei systemrelevanten Berufen dürfen die Elternzeit-Monate aufgeschoben und später beantragt werden.
Elterngeld berechnen
Lag das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt zwischen 0 und 1.200 Euro, werden grundsätzlich 67 Prozent Elterngeld ausbezahlt. Dieser Anteil erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, um die das monatliche Nettoeinkommen 1.000 Euro unterschreitet, auf maximal 100 Prozent.
Bei mehr als 1.200 Euro durchschnittlichem monatlichen Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt sinkt der Anteil um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, um die die 1.200 Euro überschritten werden, auf bis zu 65 Prozent ab einem Einkommen von 1.240 Euro. Lag das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen bei über 2.769,23 Euro, beträgt das Elterngeld generell 1.800 Euro (65 Prozent).
Elterngeld und Steuererklärung
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Allerdings kann es trotzdem zu höheren Steuerzahlungen kommen, da das Elterngeld zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird, um den Steuersatz festzulegen. Der erwerbstätige Partner muss also nur sein Einkommen versteuern, jedoch mit dem Steuersatz, der für die Gesamtsumme inklusive Elterngeld gilt. Sozialversicherungsbeiträge fallen beim Elterngeld nicht an.
Was Selbständige in puncto Elterngeld beachten müssen
Auch für Selbständige gilt, dass sie Elterngeld bekommen können. Hierzu wird als Berechnungsgrundlage der Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes herangezogen. Die Berechnung ist dann die selbe, wie bei Angestellten. Allerdings kann insbesondere bei Selbständigen die Schwangerschaft erhebliche Auswirkungen auf die Einkünfte haben. Wurde beispielsweise im Jahr vor der Geburt Elternzeit für ein Geschwisterkind genommen oder war die Schwangerschaft mit gesundheitlichen Problemen verbunden, fällt das Vorjahreseinkommen - zumindest das der Mutter - schlechter aus als im Durchschnitt.
In diesem Fall kann es sich lohnen, mit der Elterngeldstelle die Fakten zu besprechen und die Unregelmäßigkeiten beispielsweise durch ärztliche Atteste zu belegen, um in der Konsequenz das vorvorherige Jahr als Bemessungsgrundlage anzunehmen.
Weiterhin ist für Selbständige zu beachten, dass offene Rechnungen, die während des Bezugs des Elterngeldes bezahlt werden - auch solche, die vor der Geburt des Kindes zustande kamen - auf das Elterngeld angerechnet werden und so zu Abzügen führen können. Rechnungen, die vor der Geburt fällig sein sollen, müssen also rechtzeitig gestellt werden und die Kunden dazu angehalten werden, diese auch zeitnah zu bezahlen.
Tipps zur Beantragung
Nutzen Sie die vier zusätzlichen Partnerschaftsmonate
Weihnachts- und Urlaubsgelder werden nicht in den Bemessungszeitraum einberechnet. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob diese in das monatliche Gehalt umgelegt werden können.
Ändern Sie sofort ihre Lohnsteuerklasse, sobald eine andere für Sie infrage kommt.
Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus, damit sich die Bearbeitungszeit auf ein Minimum verkürzt.